Hi!
Das die Eltern keine Informationen von den Lehrern bekommen sobald der Schüler/ die Schülerin 18 ist (außer mit Erlaubnis des/der Schülers/Schülerin) ,ist ja bekannt.
Wo finde ich dieses Gesetz eigentlich? Agbg, Schug,...?
Aber wie sieht es umgekehrt aus? (Bei Volljährigkeit des Schülers)
Darf ein Lehrer die Eltern anrufen und sie zu ein Gespräch in die Schule bitten? Bei dem Gespräch ging es nicht um die Schule, noch um etwas wichtiges, wie Gefährdung des Schülers,...
Also kein Notfall, sondern die betreffende Lehrperson hat die erziehungsberechtigte Person persönliches und privates über den Schüler/ die Schülerin gefragt. Gibt es da auch ein Gesetz, dass das behandelt?
Oder darf das ganz egal vom Alter gefragt werden, auch wenn es dem Schüler nicht Recht ist?
Wenn es so Etwas gibt, in welchen Bereich fällt das von Pragraph und in welches Gesetzbuch (Schug, Abgb,...)?
Wäre echt hilfreich, wenn jemand etwas dazu weiß oder mir sagen kann, wo ich eine Antwort finde.
MfG
Conny Graf
Informationen über 18-jährige/n von Eltern?
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