Einbruchdiebstahl vs. einfacher Diebstahl
Verfasst: 29.09.2008, 08:05
Guten Morgen,
aus gegebenem Anlass habe ich eine Frage zum Thema Diebstahl:
Mir wurde vor ca. 3 Wochen mein MTB direkt aus dem Hausflur gestohlen. Ich habe das natürlich bei der Polizei angezeigt und später dann eine entsprechende Meldung bei der Versicherung gemacht. Nach kurzem Studium der Polizze bin ich zu der Einschätzung gekommen, dass die Haushaltsversicherung für den kompletten Schaden aufkommen muss. Kurz darauf hab ich jedoch eine Nachricht von meiner Versicherung bekommen, dass sie lediglich einen Teil abgelten werden mit folgender Begründung:
Lt. Versicherungspolizze wird zwischen Einbruchdiebstahl und einfachen Diebstahl unterschieden. Da das Rad nicht in einem Kellerabteil sondern im Hausflur abgestellt war, ist die Versicherung der Meinung es handelt sich um einen einfachen Diebstahl, und der ist eben mit einer Haftungsobergrenze versehen. Lt. meiner Einschätzung handelt es sich aber sehr wohl um einen Einbruchdiebstahl, da der Dieb zuerst die Haustüre öffnen musste und sich zu unbefugten Zutritt zum Haus verschaffen musste, um an mein Rad zu kommen (wird auch durch den Titel "Diebstahl durch Einbruch" des Polizeiprotokoll bestätigt). Kurz noch ein Kommentar zur Haustüre: diese ist immer geschlossen (fällt von alleine zu) und kann von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden (kein Drücker).
Mich würde jetzt eure Meinung zu diesem Sachverhalt interessieren. Wäre dankbar für mögl. Argumentation für das Gespräch mit meiner Versicherung.
Danke und lg
Werner
aus gegebenem Anlass habe ich eine Frage zum Thema Diebstahl:
Mir wurde vor ca. 3 Wochen mein MTB direkt aus dem Hausflur gestohlen. Ich habe das natürlich bei der Polizei angezeigt und später dann eine entsprechende Meldung bei der Versicherung gemacht. Nach kurzem Studium der Polizze bin ich zu der Einschätzung gekommen, dass die Haushaltsversicherung für den kompletten Schaden aufkommen muss. Kurz darauf hab ich jedoch eine Nachricht von meiner Versicherung bekommen, dass sie lediglich einen Teil abgelten werden mit folgender Begründung:
Lt. Versicherungspolizze wird zwischen Einbruchdiebstahl und einfachen Diebstahl unterschieden. Da das Rad nicht in einem Kellerabteil sondern im Hausflur abgestellt war, ist die Versicherung der Meinung es handelt sich um einen einfachen Diebstahl, und der ist eben mit einer Haftungsobergrenze versehen. Lt. meiner Einschätzung handelt es sich aber sehr wohl um einen Einbruchdiebstahl, da der Dieb zuerst die Haustüre öffnen musste und sich zu unbefugten Zutritt zum Haus verschaffen musste, um an mein Rad zu kommen (wird auch durch den Titel "Diebstahl durch Einbruch" des Polizeiprotokoll bestätigt). Kurz noch ein Kommentar zur Haustüre: diese ist immer geschlossen (fällt von alleine zu) und kann von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden (kein Drücker).
Mich würde jetzt eure Meinung zu diesem Sachverhalt interessieren. Wäre dankbar für mögl. Argumentation für das Gespräch mit meiner Versicherung.
Danke und lg
Werner