Räumungsklage Mietzinsrückstand
Verfasst: 25.09.2008, 19:01
Guten Tag,
aufgrund eines Mietzinsrückstandes in der Höhe von 4 Monatsmieten (insgesamt ca. 2400 Euro) hat die Genossenschaft Räumungsklage gegen mich erhoben. Aufgrund eines Ratschlags ging ich nicht zum 1.Ladungsterim bei Gericht, erhielt dann innerhalb einer Woche ein Versäumungsurteil, gegen das ich innerhalb der offenen Frist von 14 Tagen Widerspruch erhoben habe. Meine Frage lautet: ist der nächste Ladungstermin bei Gericht schon der letzte Ladungstermin? Ich habe in der Zwischenzeit einen Betrag von 2000 Euro bezahlt und schulde nun noch 1100 Euro inklusive der entstandenen Gerichtskosten. Muss ich schon in ca. 4 Wochen mit dem Ladungstermin rechnen?
Meine Hoffnung wäre nämlich, dass der Ladungstermin erst ab 10.11.2008 statt finden würde, da ich in der ersten Novemberwoche mit Hilfe meines 1 1/2 -fachen Gehalts den schuldigen Betrag auszugleichen im Stande wäre. Eine Beraterin hat nämlich gemeint, dass beim nächsten Ladungstermin das Urteil gefällt werden würde und spätestens an diesem Tage offene Rechnungen beglichen sein müssten.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus dankend
zeichne ich mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung,
Nina B.
aufgrund eines Mietzinsrückstandes in der Höhe von 4 Monatsmieten (insgesamt ca. 2400 Euro) hat die Genossenschaft Räumungsklage gegen mich erhoben. Aufgrund eines Ratschlags ging ich nicht zum 1.Ladungsterim bei Gericht, erhielt dann innerhalb einer Woche ein Versäumungsurteil, gegen das ich innerhalb der offenen Frist von 14 Tagen Widerspruch erhoben habe. Meine Frage lautet: ist der nächste Ladungstermin bei Gericht schon der letzte Ladungstermin? Ich habe in der Zwischenzeit einen Betrag von 2000 Euro bezahlt und schulde nun noch 1100 Euro inklusive der entstandenen Gerichtskosten. Muss ich schon in ca. 4 Wochen mit dem Ladungstermin rechnen?
Meine Hoffnung wäre nämlich, dass der Ladungstermin erst ab 10.11.2008 statt finden würde, da ich in der ersten Novemberwoche mit Hilfe meines 1 1/2 -fachen Gehalts den schuldigen Betrag auszugleichen im Stande wäre. Eine Beraterin hat nämlich gemeint, dass beim nächsten Ladungstermin das Urteil gefällt werden würde und spätestens an diesem Tage offene Rechnungen beglichen sein müssten.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus dankend
zeichne ich mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung,
Nina B.