Frage zu Gentechnikgesetz

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tou
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Frage zu Gentechnikgesetz

Beitrag von tou » 23.09.2008, 15:13

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Gentechnikgesetz in Österreich.

Und zwar handelt es sich genau um ein Biologie Experiment, das ich ursprünglich in der Schule durchführen wollte. Allerdings kam nun heraus, dass ich dieses Experiment nach östrr. Gesetz nicht durchführen darf.
Bei dem Experiment geht es darum Plasmide in Bakterien durch einen bestimmten Prozess (man bearbeitet die Bakterien mit Chemikalien und Hitze) einzführen. Am Ende hat man transformierte Bakterien, die unter UV-Licht leuchten und resistent gegen Ampicillin sind. Dafür benötigt man ein bestimmtes Kit, welches verschiedene Firmen (z.B. Philip Harris) zu Verfügung stellen.

Nun wollte ich eben fragen, ob es zutrifft, dass das nach östrr. Gesetz verboten ist und wie genau nun dieses Gesetz diesbezüglich lautet?

Vielen Dank!



sushi
Beiträge: 2
Registriert: 12.08.2008, 18:19

Beitrag von sushi » 24.09.2008, 16:01

Hallo,

So wie du deinen geplanten Versuch beschreibst, handelt es sich dabei um eine Klonierung. Diese darf nur in Labors mit ensprechender Ausstattung durchgeführt werden. Je nachdem, welche gentechnische Arbeiten man durchführen will, muss das Labor den Standard S1, S2... haben. Ich gehe davon aus, dass die Räumlichkeiten in deiner Schule diesen Anforderungen (auch den geringsten) nicht entsprechen. Du kannst die Versuche also nicht durchführen. Ich würde dir raten, dich an ein Institut zu wenden (am besten an der Uni) wo gentechnische Arbeiten durchgeführt werden. Vielleicht könnt ihr ja dort einem Versuch beiwohnen.

Grüße

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