Automatische Vertragsverlängerung

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Ano nym
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Registriert: 11.09.2008, 11:46

Automatische Vertragsverlängerung

Beitrag von Ano nym » 11.09.2008, 11:59

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin auf der Suche nach einer dringenden Rechtsberatung, ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe ein Problem bezüglich einer Werbetafelmiete, die ich kündigen möchte. Der Sachverhalt sieht so aus:

Ich bin Ärztin und habe eine eigene Ordination in einem kleineren Dorf. Im Juli 2005 kam ein Bekannter, der Obmann eines Vereins ist, zu mir und fragte, ob ich diesen Verein nicht unterstützen möchte. Ich war mit dem Vorschlag einverstanden und schloss einen Werbevertrag ab, mir wurde eine Werbetafel zur Verfügung gestellt, die Laufzeit war laut Vertrag 3 Jahre. Dieser Obmann ist leider vor kurzem verstorben, außerdem verkaufte der Verein die Werbetafel an eine Werbefirma um einen Pauschalpreis. Das heißt, egal ob ich jetzt diese Werbetafel weiterhin zahle oder nicht, der Verein bekommt deshalb nicht mehr Geld. Ich sehe mich also nicht gewillt diese Werbekosten weiter zu tragen und wollte diesen Vertrag auslaufen lassen ohne Verlängerung. Leider sah ich mir den Vertrag nicht genauer an - ich weiß, natürlich ein schwerer Fehler - dort befindet sich nämlich eine Klausel, dass Vertrag automatisch um 3 Jahre verlängert wird, wenn man nicht 6 Monate vor Laufzeitende schriftlich kündigt. Eigentlich sah ich an diesem Punkt keinen Ausweg.

Nun wurde ich im Internet fündig, ich habe diverse Verweise auf das KSchG gefunden, in dem ja bekanntlich steht, dass ich darauf hingewiesen werde müsste, dass die Kündigungsfrist zu laufen beginnt, falls dies nicht der Fall ist, endet der Vertrag ohne automatische Verlängerung. Für mich stellt sich nun die Frage, ob diese Klausel im KSchG auch Anwendung findet. Wie gesagt, ich bin Ärztin mit eigener Ordination, daher wohl kein Konsument. Wobei ich nun den Vertrag genauer angesehen habe, dort steht bei Autraggeber mein Name und nicht die Ordination. Könnte man also sagen, dass ich den Vertrag als Privatperson abgeschlossen habe und ich mich daher auf das KSchG berufen kann? Bzw. gilt das KSchG prinzipiell für Ärzte mit eigener Ordination oder werden diese einfach als Unternehmer eingestuft? Gibt es für Unternehmer eine ähnliche Klausel, die mir den Ausstieg ermöglicht?

Wäre über Hilfe dankbar bevor ich meinen Rechtsanwalt kontaktiere!



Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 11.09.2008, 14:00

Guten Tag!

Das KSchG gilt nur wenn Geschäfte mit Verbrauchern abgeschlossen werden, sie als Arzt sind kein Verbraucher iS des KSchG.
Da aber auf dem Vertrag ihr Name und nicht die Anschrift der Ordination steht, können sie argumentieren dass der Vertrag zwischen Ihnen als Privatperson und der Firma abgeschlossen würde, wodurch Sie in den Schutz des KSchG kommen würden.

§ 6 Abs 1 Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen

Pkt 2. ein bestimmtes Verhalten des Verbrauchers als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung gilt, es sei denn, der Verbraucher wird bei Beginn der hiefür vorgesehenen Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen und hat zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist;

Damit gilt die automatische Verlängerung nicht (weil sie nicht 3 Monate vor der automatischen Verlängerung darauf hingewiesen wurden, sondern nur bei Vertragsbeginn), sie können den Vertrag jederzeit kündigen, die Bestimmung dieses Vertrages ist ungültig, alle anderen Bestimmung bleiben natürlich aufrecht.

mfg

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