Wurde vorgeladen
Verfasst: 22.08.2008, 14:37
Liebe Jusline-Gemeinde,
ich benötige unbedingt eure geschätzte Hilfe und euren Rat.
Ich bekam heute per Post eine Vorladung zum Gericht von meinem Nachbarn wegen Sachbeschädigung. Er hört gern sehr laut Musik und ist ausländerfeindlich (und Polizist dazu, was ich aber gesondert regeln konnte).
Bisher war ich zwei Mal vor seiner Türe (jedoch immer davor bei der Hausmeisterin und beim Hausvertrauensmann, die konnten mir aber auch nicht helfen, weil das eine Problempartei ist). Beim erstenmal, als ich anklopfte, wurde mir nicht geöffnet, auch die Klingel ist kaputt. Beim zweitenmal genauso, jedoch kam dann der Typ vor meine Türe und meinte, ich hätte da eine Flüssigkeit verschüttet.
Unsere Hausmeisterin hat mich beim Klopfen gesehen und kann aussagen, dass ich dort nichts verschüttet habe (was auch stimmt). Denn seine Tür ist scheinbar beschädigt. Später meinte er, ich hätte auf seine Tür gepinkelt, was absoluter Schund ist. Nun zu meinen Fragen:
1. Wenn ich einen Zeugen vorweisen kann, der mich dabei sah, nichts verschüttet zu haben, bin ich halbwegs abgesichert?
2. Gibt es in Österreich (ähnlich wie in Amerika) ein "mitgehangen-mitgefangen-Gesetz", nur weil ich als letzter an seine Tür geklopft habe?
3. Er wird wahrscheinlich behaupten, dass ich auf seine Türe uriniert habe. Muss ich in einen Becher pinkeln?
Dies alles ereignete sich vor ca. 3 Wochen oder mehr...
Ich meine...ich beschuldige ja auch keinen grundlos, der an meinem zerkratzten Auto vorbeigeht oder zeige ihn an...
Bitte helft mir
ich möchte nicht seine Türe zahlen...
Lieber Gruß,
mephen
ich benötige unbedingt eure geschätzte Hilfe und euren Rat.
Ich bekam heute per Post eine Vorladung zum Gericht von meinem Nachbarn wegen Sachbeschädigung. Er hört gern sehr laut Musik und ist ausländerfeindlich (und Polizist dazu, was ich aber gesondert regeln konnte).
Bisher war ich zwei Mal vor seiner Türe (jedoch immer davor bei der Hausmeisterin und beim Hausvertrauensmann, die konnten mir aber auch nicht helfen, weil das eine Problempartei ist). Beim erstenmal, als ich anklopfte, wurde mir nicht geöffnet, auch die Klingel ist kaputt. Beim zweitenmal genauso, jedoch kam dann der Typ vor meine Türe und meinte, ich hätte da eine Flüssigkeit verschüttet.
Unsere Hausmeisterin hat mich beim Klopfen gesehen und kann aussagen, dass ich dort nichts verschüttet habe (was auch stimmt). Denn seine Tür ist scheinbar beschädigt. Später meinte er, ich hätte auf seine Tür gepinkelt, was absoluter Schund ist. Nun zu meinen Fragen:
1. Wenn ich einen Zeugen vorweisen kann, der mich dabei sah, nichts verschüttet zu haben, bin ich halbwegs abgesichert?
2. Gibt es in Österreich (ähnlich wie in Amerika) ein "mitgehangen-mitgefangen-Gesetz", nur weil ich als letzter an seine Tür geklopft habe?
3. Er wird wahrscheinlich behaupten, dass ich auf seine Türe uriniert habe. Muss ich in einen Becher pinkeln?
Dies alles ereignete sich vor ca. 3 Wochen oder mehr...
Ich meine...ich beschuldige ja auch keinen grundlos, der an meinem zerkratzten Auto vorbeigeht oder zeige ihn an...
Bitte helft mir

Lieber Gruß,
mephen