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Wurde vorgeladen

Verfasst: 22.08.2008, 14:37
von mephen
Liebe Jusline-Gemeinde,

ich benötige unbedingt eure geschätzte Hilfe und euren Rat.

Ich bekam heute per Post eine Vorladung zum Gericht von meinem Nachbarn wegen Sachbeschädigung. Er hört gern sehr laut Musik und ist ausländerfeindlich (und Polizist dazu, was ich aber gesondert regeln konnte).

Bisher war ich zwei Mal vor seiner Türe (jedoch immer davor bei der Hausmeisterin und beim Hausvertrauensmann, die konnten mir aber auch nicht helfen, weil das eine Problempartei ist). Beim erstenmal, als ich anklopfte, wurde mir nicht geöffnet, auch die Klingel ist kaputt. Beim zweitenmal genauso, jedoch kam dann der Typ vor meine Türe und meinte, ich hätte da eine Flüssigkeit verschüttet.

Unsere Hausmeisterin hat mich beim Klopfen gesehen und kann aussagen, dass ich dort nichts verschüttet habe (was auch stimmt). Denn seine Tür ist scheinbar beschädigt. Später meinte er, ich hätte auf seine Tür gepinkelt, was absoluter Schund ist. Nun zu meinen Fragen:

1. Wenn ich einen Zeugen vorweisen kann, der mich dabei sah, nichts verschüttet zu haben, bin ich halbwegs abgesichert?
2. Gibt es in Österreich (ähnlich wie in Amerika) ein "mitgehangen-mitgefangen-Gesetz", nur weil ich als letzter an seine Tür geklopft habe?
3. Er wird wahrscheinlich behaupten, dass ich auf seine Türe uriniert habe. Muss ich in einen Becher pinkeln?

Dies alles ereignete sich vor ca. 3 Wochen oder mehr...

Ich meine...ich beschuldige ja auch keinen grundlos, der an meinem zerkratzten Auto vorbeigeht oder zeige ihn an...

Bitte helft mir :( ich möchte nicht seine Türe zahlen...

Lieber Gruß,

mephen

Verfasst: 22.08.2008, 18:49
von Jericho
ich glaube das Wort eines Polizisten gilt mehr als das einer Zivilperson, zumindest in Österreich.
wenn du allerdings einen Zeugen hast, der aussagt dass du nichts begangen hast, so stehen zwei Aussagen gegen seine, ergo kein Schuldspruch für dich
genau so wird in Österreich im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden.
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass bei so einer lappalie ein DNA, bzw Urin-test unternommen wird :roll: du hast seine Tür schließlich nicht ermordet :wink:

Verfasst: 23.08.2008, 10:15
von mephen
Hallo Jericho, danke für deine schnelle Antwort : )

Ich hoffe mal nicht, dass er ein Ergorecht genießt, nur weil er Polizist ist, denn vor dem Gesetz ist ja jeder gleich, oder? Zudem hat er die Anzeige als Zivilperson geschalten, nicht als Polizist...

Gibt es nun so ein "mitgehangen-mitgefangen-Gesetz" auch in Österreich?

Wärt ihr bitte bitte so nett und würdet mich über meine Rechte bei einer Verhörung aufklären? Von meiner Mutter kann ich so oder so keine Untersützung erwarten, da sie auf der Seite des "Freund und Helfers" ist...sie ist der Meinung, es wäre besser, die Schnauze zu halten, wenn man von einem Polizisten als Kanacke bezeichnet wird.

Ich habe keine Ahnung, was mich dort erwartet und kann mir keinen Rechtsschutz leisten (also einen Anwalt mitnehmen). Insofern wäre ich für Tips sehr dankbar :(

Vielen Dank nochmals,

mephen

Verfasst: 24.08.2008, 15:23
von Jericho
Hallo,

mit "mitgehangen, mitgefangen" hat das ja wohl weniger zu tun, dass ist eher Aussage(n) gegen Aussage(n)

Wenn zwei Leute dich jedoch beschuldigen bei der Tat gesehen zu haben siehts schlecht aus, außer du hast auch wiederrum einen Zeugen der für dich spricht.

Wie meinst du deine Rechte bei der Verhörung? Du hast auf jeden Fall das recht dich selbst zu verteidigen.

Meistens sind sowieso mehrere Personen anwesend, also du, deine Zeugen, evtl. deine Verteidiger, der Kläger, seine Zeugen und evtl. Rechtsbeistand, und die Vertreter des Gerichts.
Also geht dort sowieso alles seinen geregelten Lauf.
Du wirst zu der Sache befragt, kannst dich danach noch äußern wie es aus deiner Sicht gewesen ist und der Richter entscheidet dann was passiert.

Wenn die Aussage allerdings wirklich lächerlich ist, er keinen, du zumindest einen Zeugen hast dann brachst du dir keine gedanken machen sofern du wirklich nichts gemacht hast.

Verfasst: 27.08.2008, 11:54
von Jericho
unter anderem hat eine Partei(Du) noch folgende Rechte:

Recht auf Erhebung von Rechtsmitteln (Berufung)
Recht auf Ablehnung nichtamtlicher Sachverständiger (in deinem Fall evtl. interessant)
Recht auf Parteiengehör
Recht auf Akteneinsicht (damit du weißt was los ist und wie du weiter vorgehen kannst)
Recht auf Zustellung des Bescheides (hast du ja schon)

jetzt ist aber genug gesagt ;)