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hauptschuldner stirbt - was tun bei bürgschaft?!

Verfasst: 12.08.2008, 14:43
von naseweis aus oesterreich
hallo zusammen

folgendes problem würde ich gerne für einen freund optimal lösen können:

sein vater hat eine eigentumswohnung über bankkredit gekauft. dafür wollte die bank einen bürgen. als sohn kann man einem vater schlecht eine bitte abschlagen und so hat er die bürgschaft übernommen. 2 jahre später starb nun der vater. die wohnung soll laut gericht zwangsversteigert werden, so dass die banken an ihr geld kommen. was passiert mit dem "restwert" der wohnung - muss der bürge dafür haften?

die wohnung erbt wohl in erster linie die bank? oder erben die kinder, obwohl die wohnung nicht abbezahlt ist?

wenn die kinder erben, muss jeder der erben einen teil der restschuld übernehmen, oder nur der bürge?

wenn die kinder das erbe ablehnen, haftet dann nur der bürge?

wie sieht es aus mit einer minderung der bürgschaft, wegen emotionaler bindung zum vater?

ich weiß, es sind viele fragen, aber ich hoffe dadurch eine optimal lsöung des problems zu finden, so das gewährleistet ist, das der sohn, der gebürgt hat, eine annehmbare finanzielle lage in aussicht hat.