Pflichtteilsberechtiger
Verfasst: 25.07.2008, 13:53
Brauche unbedingt eure Hilfe. Meine Fragen an Euch:
Hatte schon einmal diese Frage gestellt, aber jetzt brennt es bei mir. Habe bloß noch 1 1/2 Wochen Zeit:
Zu Frage 1)
Muß ein Pflichtteilsberechtiger (Noterbe) an einem Verlassenschaftsverfahren persönlich teilnehmen?. Habe gehört, dass ein Noterbe nur "Beteiligtenstellung" beim Verlassenschaftsverfahren hat. Ich müßte dann insgesamt ca. 2.000 km fahren (hin u.zurück), nur um daran teilzunehmen.
Zu Frage 2)
Was bedeutet:.....".verweisen wir auf den gesetzlichen Pflichtteil, woraus jedoch kein Vermächtnisanspruch abgeleitet werden kann.? (Was bedeutet das?)
Zu Frage 3)
.......vermachen wir in Anrechnung auf den gesetzlichen Pflichtteil auf Lebensdauer das über Verlangen des Berechtigten als Dienstbarkeit grundbücherlich sicherzustellende, unentgeltliche und höchstpersönliche Wohnungsgebrauchsrecht ( 1 Zimmer) für die Dauer von längstens 30 Kalendertagen im Jahr.....usw.
(Bekomme ich das Wohnrecht für die 30 Tage im Jahr vom Pflichtteil abgezogen oder ist das Wohnrecht zusätzlich?sozusagen als Vermächtnis?) oder kann ich das Wohnungsgebrauchsrecht auch an meinem Bruder verkaufen?
Ich kann leider mit diesen juristischen Formulierungen nichts anfangen .
Habe mir schon alles x-mal durchgelesen.
Bitte helft mir, habe nur noch 1 1/2 Wochen Zeit bis zur Eröffnung des Verlassenschaftsverfahrens
LbG Helga
Hatte schon einmal diese Frage gestellt, aber jetzt brennt es bei mir. Habe bloß noch 1 1/2 Wochen Zeit:
Zu Frage 1)
Muß ein Pflichtteilsberechtiger (Noterbe) an einem Verlassenschaftsverfahren persönlich teilnehmen?. Habe gehört, dass ein Noterbe nur "Beteiligtenstellung" beim Verlassenschaftsverfahren hat. Ich müßte dann insgesamt ca. 2.000 km fahren (hin u.zurück), nur um daran teilzunehmen.
Zu Frage 2)
Was bedeutet:.....".verweisen wir auf den gesetzlichen Pflichtteil, woraus jedoch kein Vermächtnisanspruch abgeleitet werden kann.? (Was bedeutet das?)
Zu Frage 3)
.......vermachen wir in Anrechnung auf den gesetzlichen Pflichtteil auf Lebensdauer das über Verlangen des Berechtigten als Dienstbarkeit grundbücherlich sicherzustellende, unentgeltliche und höchstpersönliche Wohnungsgebrauchsrecht ( 1 Zimmer) für die Dauer von längstens 30 Kalendertagen im Jahr.....usw.
(Bekomme ich das Wohnrecht für die 30 Tage im Jahr vom Pflichtteil abgezogen oder ist das Wohnrecht zusätzlich?sozusagen als Vermächtnis?) oder kann ich das Wohnungsgebrauchsrecht auch an meinem Bruder verkaufen?
Ich kann leider mit diesen juristischen Formulierungen nichts anfangen .
Habe mir schon alles x-mal durchgelesen.
Bitte helft mir, habe nur noch 1 1/2 Wochen Zeit bis zur Eröffnung des Verlassenschaftsverfahrens
LbG Helga