Brauche unbedingt eure Hilfe. Meine Fragen an Euch:
Hatte schon einmal diese Frage gestellt, aber jetzt brennt es bei mir. Habe bloß noch 1 1/2 Wochen Zeit:
Zu Frage 1)
Muß ein Pflichtteilsberechtiger (Noterbe) an einem Verlassenschaftsverfahren persönlich teilnehmen?. Habe gehört, dass ein Noterbe nur "Beteiligtenstellung" beim Verlassenschaftsverfahren hat. Ich müßte dann insgesamt ca. 2.000 km fahren (hin u.zurück), nur um daran teilzunehmen.
Zu Frage 2)
Was bedeutet:.....".verweisen wir auf den gesetzlichen Pflichtteil, woraus jedoch kein Vermächtnisanspruch abgeleitet werden kann.? (Was bedeutet das?)
Zu Frage 3)
.......vermachen wir in Anrechnung auf den gesetzlichen Pflichtteil auf Lebensdauer das über Verlangen des Berechtigten als Dienstbarkeit grundbücherlich sicherzustellende, unentgeltliche und höchstpersönliche Wohnungsgebrauchsrecht ( 1 Zimmer) für die Dauer von längstens 30 Kalendertagen im Jahr.....usw.
(Bekomme ich das Wohnrecht für die 30 Tage im Jahr vom Pflichtteil abgezogen oder ist das Wohnrecht zusätzlich?sozusagen als Vermächtnis?) oder kann ich das Wohnungsgebrauchsrecht auch an meinem Bruder verkaufen?
Ich kann leider mit diesen juristischen Formulierungen nichts anfangen .
Habe mir schon alles x-mal durchgelesen.
Bitte helft mir, habe nur noch 1 1/2 Wochen Zeit bis zur Eröffnung des Verlassenschaftsverfahrens
LbG Helga
Pflichtteilsberechtiger
Hallo Helga,
zu deinen Fragen:
1. Als Noterbe erwirbst du dein Erbteil im Verlassenschaftsverfahren (§797 ABGB), den niemand kann eigenmächtig die Erbschaft in Besitz nehmen. Normalerweise gibt es ein Vorverfahren, das in diesem Fall wahrscheinlich schon stattfand. Das Verlassenschaftsverfahren dient zur Klärung des Erbrechts und endet in der Regel mit der Einantwortung (Erbeinsetzung).
Als Noterbe hast du einige Rechte (§§ 784,804 und 812) und kannst deshalb die Erstellung einer Inventarliste usw begehren.
Wenn du nicht am Verfahren teilnimmst kannst du deine Rechte nicht ausüben. An deiner Stelle würde ich, wenn du genug erbst, auf jeden Fall an dem Verlassenschaftsverfahren teilnehmen.
2. Es gibt einen Unterschied zwischen Pflichtteil und Vermächtnis. Der Pflichtteil steht dir als gesetzlicher Erbe zu (kein Testament; keine Enterbung) während ein Vermächtnis (Legat) eine letztwillige Zuwendung ist, die nichts mit dem Erbteil zu tun hat.(§ 535)
3. So wie du das geschrieben hast bekommst du ein Wohnrecht für 30 Tage im Jahr. Das Wohnrecht wird dir auf dein Pflichtteil angerechnet.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.
Grüße
mw
zu deinen Fragen:
1. Als Noterbe erwirbst du dein Erbteil im Verlassenschaftsverfahren (§797 ABGB), den niemand kann eigenmächtig die Erbschaft in Besitz nehmen. Normalerweise gibt es ein Vorverfahren, das in diesem Fall wahrscheinlich schon stattfand. Das Verlassenschaftsverfahren dient zur Klärung des Erbrechts und endet in der Regel mit der Einantwortung (Erbeinsetzung).
Als Noterbe hast du einige Rechte (§§ 784,804 und 812) und kannst deshalb die Erstellung einer Inventarliste usw begehren.
Wenn du nicht am Verfahren teilnimmst kannst du deine Rechte nicht ausüben. An deiner Stelle würde ich, wenn du genug erbst, auf jeden Fall an dem Verlassenschaftsverfahren teilnehmen.
2. Es gibt einen Unterschied zwischen Pflichtteil und Vermächtnis. Der Pflichtteil steht dir als gesetzlicher Erbe zu (kein Testament; keine Enterbung) während ein Vermächtnis (Legat) eine letztwillige Zuwendung ist, die nichts mit dem Erbteil zu tun hat.(§ 535)
3. So wie du das geschrieben hast bekommst du ein Wohnrecht für 30 Tage im Jahr. Das Wohnrecht wird dir auf dein Pflichtteil angerechnet.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.
Grüße
mw
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