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Vereinsgeschäftsführer

Verfasst: 16.04.2004, 19:17
von JUSLINE
Hallo,

also folgendes, wie werden Vereinseigene Unternehmen rechtlich behandelt d.h. Unternehmen innerhalb eines Vereins die Geld für Dienstleistungen erhalten.

-In Hinblick auf den Geschäftsführer eines solchen Unternehmens bzw. wird man Geschäftsführer eines solchen Unternehmens, fällt man demnach ins gegenwärtige Vereinsgesetz (ehrenamtlicher Geschäftsführer - keine Haftung in jeglicher Hinsicht, oder fällt man in die Gewerbeordnung d.h. alle Haftungen eines Geschäftsführers?).

Es wäre noch zu sagen dass es sich hierbei um ein Vereinseigenes Sicherheitsunternehmen handelt.

IM VORAUS MIT BESTEM DANK, GERHARD