§ 269 StGB Widerstand gegen die Staatsgewalt besagt ja, ohne den ganzen Absatz hier zitieren zu wollen, dass - wenn ich das richtig interpretiere - aktive Androhung oder tatsächliche Durchführung von Gewalt gegen die Staatsanwaltschaft ein strafbarer Tatbestand ist. So weit, so gut. Wie sieht das dann mit Sitzstreiks aus? Wenn ich Wikipedia richtig verstehe, dürfte das zumindest in Deutschland auch als Widerstand gegen die Staatsgewalt interpretiert werden, wie sieht das hier in Österreich aus?
Ist eine Interessensfrage, keine Angst, es hat keiner vor, wo länger als nötig sitzen zu bleiben
