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Bike aus Werkstatt gestohlen = kein Geld

Verfasst: 16.07.2008, 20:55
von bikefutsch
Die Werkstatt hat nach 6 Wochen folgenden Bescheid von DEREN Versicherung erhalten: "Vorraussetzung für Schadenersatz ist ein Verschulden Ihrerseits am Zustandkommen des Diebstahls."

Was für einen kuriosen Versicherungsschutz hat diese Werkstatt denn da?
Wenn ich korrekt interpretiere, hätte die Werkstatt etwas zum Diebstahl beitragen müssen (natürlich ganz aus Versehen), damit die Versicherung zahlt?

Bin etwas frustriert und Rechtsschutz habe ich leider auch auch keinen (mehr) ...

Verfasst: 25.07.2008, 19:50
von iur
Hallo,

was willst du denn wissen? Die Haftpflichtversicherung zahlt solche Schäden nur, wenn die Polizze solche Schäden beinhaltet. Die andere Möglichkeit ist die Private Haftpflicht, die zahlt bei verschuldeten Schäden. Dafür muss aber eine Person zur Verantwortung gezogen werden können. Liegt kein Verschulden vor geht man leer aus...

grüße

Verfasst: 04.08.2008, 20:57
von bikefutsch
Das kann doch nicht sein?

Man vertraut einer Werkstatt sein Eigentum an, samt Schlüssel & Papieren, und bei Diebstahl geht man leer aus?

Dann ist doch jeder Werkstattbesuch ein erhöhtes Risiko - sämtliche Schäden ohne Verschulden der Werkstatt (zb. auch Vadalismus) wäre dann nicht abgesichert?