Wieviel Geld steht einem zu wenn:

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JUSLINE
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Wieviel Geld steht einem zu wenn:

Beitrag von JUSLINE » 16.04.2004, 16:14

Hallo Ich hoffe Ich bin hier am richtigen Ort ,wenn nicht bitte Ich um nachsicht .



Es betrifft meine Mutter sie hat eine Witwenpension von 608 Euro und muss mit diesem Geld auch noch meine jüngere Schwester verpflegen (13 jahre ).umgerechnet bleiben Ihr nach allen abzügen noch ca. 170 Euro .

plus die Familienbeihilfe



Muss aber davon noch Ihre rezeptpflichtigen Medikamente kaufen (sie ist ziehmlich krank). Und fuer alles von meiner Schwester aufkommen



Hat sie anspruch auf irgendwelche unterstützung , wenn ja von wo und wieviel .



Lebe nicht mehr in österreich deshalb kann Ich nicht selbst zu den ämtern gehen



Bitte helfen sie mir meiner Familie zu helfen !!!




DorisMihokovic
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RE: Wieviel Geld steht einem zu wenn:

Beitrag von DorisMihokovic » 16.04.2004, 17:15

Es waere zu pruefen, ob Ihrer Schwester eine Halbwaisen-Pension, Ihrer Mutter eine Ausgleichszulage und/oder Pflegegeld zusteht. Weitere Infos finden Sie unter www.help.gv.at bzw. auf den Webseiten der Sozialversicherungstraeger.

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JUSLINE
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RE: Wieviel Geld steht einem zu wenn:

Beitrag von JUSLINE » 16.04.2004, 19:48

> Hallo Ich hoffe Ich bin hier am richtigen Ort ,wenn nicht bitte Ich um nachsicht .

>

> Es betrifft meine Mutter sie hat eine Witwenpension von 608 Euro und muss mit diesem Geld auch noch meine jüngere Schwester verpflegen (13 jahre ).umgerechnet bleiben Ihr nach allen abzügen noch ca. 170 Euro .

> plus die Familienbeihilfe

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> Muss aber davon noch Ihre rezeptpflichtigen Medikamente kaufen (sie ist ziehmlich krank). Und fuer alles von meiner Schwester aufkommen

>

> Hat sie anspruch auf irgendwelche unterstützung , wenn ja von wo und wieviel .

>

> Lebe nicht mehr in österreich deshalb kann Ich nicht selbst zu den ämtern gehen

>

> Bitte helfen sie mir meiner Familie zu helfen !!!



Hallo Noemi,



hat Ihre Mutter schon um eine Befreiung von Rezeptgebühr, Krankenscheingebühr (bei "ASVG-Versicherung) bzw. Zuzahlungen bei Rehabilitationskosten angesucht? Dann braucht Sie für die vom Arzt verschriebenen Medikamente nichts mehr bezahlen, und auch nicht für die Krankenscheine.



Hier gibt es eine Befreiung, wenn die Person nur die sogenannte "Mindestpension"= Ausgleichszulagenrichtsatz von Euro 653,19 hat, und dieser Betrag erhöht sich noch um 69,52 Euro für jedes Kind.



................



Hat Ihre Mutter schon versucht, für die Schwester einen Kinderzuschuss zur Pension zu erhalten? Er beträgt 29,07 Euro.



................



Außerdem gibt es noch die eine oder andere öffentliche Hilfe, zB evtl. Mietzinsbeihilfe oder Sozialhilfe, - gerade auch fürs Kind, wenn hier keine Alimente bezahlt werden. Aber nicht in allen Fällen; Es kommt vielfach auf Staatsbürgerschaft, Bundesland, in dem man lebt, wer alles noch im Haushalt wohnt, uäm. mehr an, was einem noch zustehen könnte.



.................



Freundliche Grüße, Akita


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JUSLINE
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RE: Wieviel Geld steht einem zu wenn:

Beitrag von JUSLINE » 16.04.2004, 23:04

Liebe Akita





Ich muss gestehen das Ich keine Ahnung hab ob sie so etwas schon beatragt hat . Kann Ich mir aber nicht vorstellen ,denn sie muss sich sehr einschrenken und Ich kann Ihr leider auch nicht immer aushelfen (auch wenn ich gerne würde)



Aber Ich werde mich auf alle Fälle darum kümmern !!



Danke für Deine schnelle Antwort!!


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