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Ruhestörung Gastgewerbe

Verfasst: 24.06.2008, 22:28
von hgjhfjhjhgjhgjhgg ghnfjnhgjg
Hallo,
Gegenüber von unserem Mietshaus wird nach 22 Uhr sehr laut Musik gespielt. Eigentlich ist es ein normales Gasthaus von dem die Lärmbelästigung ausgeht, der Lärmpegel ähnelt aber eher einer Diskothek.

Es kam in den letzten 2 Jahren von verschiedenen Mietparteien wiederholt zu Anzeigen, der Gastwirt scheint sich aber nie länger als 2 Wochen an die Vorschrift zu halten um erneut wieder gegen die Nachtruhe zu verstoßen.
Was kann ich noch tun außer mittels Polizei eine Anzeige schreiben zu lassen.

mfg

Verfasst: 25.06.2008, 18:21
von Dr.iur.inspe
guten tag

sie können die gewerbebehörde verständigen, diese wird dann einen zuständigen beamten zur kontrolle hinschicken, bei übertretung der lautstärke des ortüblichen bzw. dessen war im bescheid gegeben ist, wird es rechtliche konsequenzen geben, falls der gewerbebehörde eine unregelmäßigkeit auffällt.

mfg

Verfasst: 29.06.2008, 07:52
von hgjhfjhjhgjhgjhgg ghnfjnhgjg
Driurinspe hat geschrieben:guten tag

sie können die gewerbebehörde verständigen,
mfg
Hallo,
ja seitens der Gewerbebehörde gibt es Unterstützung und auch genügend Strafmöglichkeiten. Das Problem ist die Polizei die zwar kommt aber keine Anzeige schreibt.
Die Beamten sagen der Kellnerin sie solle die Musik leiser drehen und die straßenseitige Türe schließen danach fahren sie wieder.

mfg