Bundesheer Übung Schutz 2004
Verfasst: 13.04.2004, 17:45
Guten Tag!
Ich hätte eine Frage betreffend die zur Zeit laufende Übung des österreichischen Bundesheeres "Schutz 2004". Ich (bis zum 30 April noch Grundwehrdiener beim Bundesheer) werde vom kommenden Montag (19.04.04) bis zum Ende der Übung am Donnerstag (22.04.04) gemeinsam mit meinem Regiment an dieser Übung teilnehmen. Mich würde interessieren welche Konsequenzen es haben könnte, würde ich zu dieser Übung nicht erscheinen. Gelten während der Übung die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie sonst auch, oder wird sie als Einsatz gewertet und somit der Strafrahmen, über Heeresdisziplinarmaßnahmen hinaus auch strafrechtlich festgelegt? Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.
Ich hätte eine Frage betreffend die zur Zeit laufende Übung des österreichischen Bundesheeres "Schutz 2004". Ich (bis zum 30 April noch Grundwehrdiener beim Bundesheer) werde vom kommenden Montag (19.04.04) bis zum Ende der Übung am Donnerstag (22.04.04) gemeinsam mit meinem Regiment an dieser Übung teilnehmen. Mich würde interessieren welche Konsequenzen es haben könnte, würde ich zu dieser Übung nicht erscheinen. Gelten während der Übung die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie sonst auch, oder wird sie als Einsatz gewertet und somit der Strafrahmen, über Heeresdisziplinarmaßnahmen hinaus auch strafrechtlich festgelegt? Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.