Bundesheer Übung Schutz 2004

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Bundesheer Übung Schutz 2004

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 17:45

Guten Tag!

Ich hätte eine Frage betreffend die zur Zeit laufende Übung des österreichischen Bundesheeres "Schutz 2004". Ich (bis zum 30 April noch Grundwehrdiener beim Bundesheer) werde vom kommenden Montag (19.04.04) bis zum Ende der Übung am Donnerstag (22.04.04) gemeinsam mit meinem Regiment an dieser Übung teilnehmen. Mich würde interessieren welche Konsequenzen es haben könnte, würde ich zu dieser Übung nicht erscheinen. Gelten während der Übung die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie sonst auch, oder wird sie als Einsatz gewertet und somit der Strafrahmen, über Heeresdisziplinarmaßnahmen hinaus auch strafrechtlich festgelegt? Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.




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RE: Bundesheer Übung Schutz 2004

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 19:26

Es gilt insbesondere das Militärstrafgesetz. Als Präsenzdiener sind Sie Soldat. Also doch auch strafrechtliche Konsequenzen, nicht nur disziplinarrechtliche..



mfg, Akita



...........

Militärstrafgesetz



I. HAUPTSTÜCK

Allgemeiner Teil



Geltungsbereich



§ 1. Dieses Bundesgesetz gilt, soweit darin nichts anderes

bestimmt wird, nur für Soldaten. Die allgemeinen Strafgesetze finden

auf Soldaten insoweit Anwendung, als dieses Bundesgesetz keine

besonderen Bestimmungen enthält.



Abkürzung

MilStG



Index

43/01 Wehrrecht allgemein



Text

Unerlaubte Abwesenheit



§ 8. Wer seine Truppe, militärische Dienststelle oder den ihm

sonst zugewiesenen Aufenthaltsort verläßt oder ihnen fernbleibt und

sich dadurch, wenn auch nur fahrlässig, dem Dienst für länger als

vierundzwanzig Stunden entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu

sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, entzieht

er sich aber dem Dienst für länger als acht Tage, mit

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.






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