Gewährleistung ohne Rechnung
Verfasst: 03.06.2008, 12:28
Habe mir vor 4 Wochen einen RAM gekauft und nachdem er wunderbar funktionierte leider die Rechnung verloren.
Es kam wie es kommen musste der RAM war nach 3 Wochen total kaputt.
War aber Gott sei Dank mit einem Kollegen, den RAM kaufen. Habe gehört, dass dies als Beweis des Vertragsabschlusses und somit eines Gewährleistungsanspruches reicht.
Also hin zum Geschäft und die Situation erklärt meint der Verkäufer zu mir, dass das kein Problem sei ich jedoch 20€ Bearbeitungsgebühren zahlen muss!
(RAM kostet zurzeit 18,60 EUR
)
Dies habe ich schriftlich verlangt.
Nun meine Frage: Stimmt es dass ich keine Rechnung brauche und wenn ja auf welchem § stützt sich das. Ist eine solche Bearbeitungsgebühr erlaubt? Wie wären die nächsten Schritte um einen neuen RAM zu bekommen?
Es kam wie es kommen musste der RAM war nach 3 Wochen total kaputt.

War aber Gott sei Dank mit einem Kollegen, den RAM kaufen. Habe gehört, dass dies als Beweis des Vertragsabschlusses und somit eines Gewährleistungsanspruches reicht.
Also hin zum Geschäft und die Situation erklärt meint der Verkäufer zu mir, dass das kein Problem sei ich jedoch 20€ Bearbeitungsgebühren zahlen muss!


Dies habe ich schriftlich verlangt.
Nun meine Frage: Stimmt es dass ich keine Rechnung brauche und wenn ja auf welchem § stützt sich das. Ist eine solche Bearbeitungsgebühr erlaubt? Wie wären die nächsten Schritte um einen neuen RAM zu bekommen?
