Nachbarschaft

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JUSLINE
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Nachbarschaft

Beitrag von JUSLINE » 04.04.2004, 17:08

Mein Mann und ich beginnen noch in diesem Frühjahr mit dem Bau eines Hauses. Entlang der Grundstücksgrenze zu unseren Nachbarn stehen 5 uralte ungepflegte Bäume. Die Wurzeln der Bäume reichen auf unser Grundstück und werden im Zuge der Baumaßnahmen zwangsläufig beschädigt werden. Das Nachbar-Grundstück ist vermietet - es wird nur das darauf stehende Haus als Büro genützt. Der Garten ist verwildert und wird seit Jahren nicht mehr gepflegt. Die Besitzer leben ca. 200 km entfernt. Wir wollten die Bäume vor Baubeginn fällen lassen - aber die Besitzer (eh weit weg und keinen Nutzen vom Garten) gestatten dies nicht. Sollten die Bäume im Zuge der Arbeiten kaputt gehen, seie das zwar kein Problem, wir dürfen die Bäume auch um 5 m kürzen - umschneiden gestatten sie aber nicht.



Lt. Gesetz dürfen wir, die auf unser Grundstück reichenden Wurzeln entfernen. Was aber, wenn die Bäume umfallen und etwas beschädigen? Wer haftet? Gibt es vielleicht eine Rechtsgrundlage auf derer wir die Bäume fällen dürfen, weil sie - ohne Wurzeln - eine Gefahr darstellen würden. Vielen Dank!




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JUSLINE
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RE: Nachbarschaft

Beitrag von JUSLINE » 04.04.2004, 18:40

Lassen Sie doch diese Arbeiten von einer einschlägig befugten Firma machen, der Fachmann kann Ihnen sicherlich sagen, ob im konkreten Fall eine Gefahr für die Baumstabilität zu befürchten ist. Von einem Recht Ihrerseits, einen Baum, dessen Stamm nicht auf Ihrem Grundstück aus dem Boden herauswächst, zu fällen, weiß nichts (keine Spezialistin). Es sind auch Verwaltungsvorschriften, die solches verbieten - evtl. möglich gegen Neupflanzung, auf Antrag bzw. mit Willen des Nachbarn.



mfg, Akita


DorisMihokovic
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RE: Nachbarschaft

Beitrag von DorisMihokovic » 04.04.2004, 21:56

Bis 30.6.2004 duerfen Sie m. E. die auf Ihr Grundstueck ragenden Wurzeln und Aeste ganz einfach entfernen,

auch wenn die Baeume dies nicht ueberleben. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Baeume nicht z. B. beim naechsten Sturm umfallen und Schaden anrichten. Ab 1.7.2004 tritt das neue Nachbarschaftsrecht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt muessen vom Nachbargrundstueck herueberwachsende Aeste und Wurzeln sachgerecht und schonend beseitigt werden.



Stehen die Baeume allerdings unter Naturschutz duerfen Sie diese keinesfalls "beschaedigen".

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JUSLINE
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RE: Nachbarschaft

Beitrag von JUSLINE » 04.04.2004, 22:09

hallo und danke für die Info - leider waren wir bereits soweit. das problem ist, die bäume werden bestimmt umfallen (fachmeinung bereits eingeholt) - zumindest werden die Bäume auf jeden Fall Schaden nehmen. Die nachbarn wurden auch schon drauf hingewiesen. sie ignorieren dies aber, bzw. nehmen sie das in kauf. sie nehmen immer wieder bezug auf die gesetzesänderungen - die erst im Juli kommt - und bitten darum, die Bäume schonend zu behandeln. wir können dies aber nicht (Kanal-Verlauf ist vorgegeben) und wollen sicher gehen, dass wir nicht verantwortlich gemacht werden können.


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