HILFE: Verbindlichkeit eines Kaufanbots
Verfasst: 22.04.2008, 23:09
Ich erwäge ein Haus bei Baden zu kaufen und habe hierzu mit dem Verkäufer bereits ein verbindliches Kaufanbot geschlossen. Die VErmittlung lief dabei über einen Makler, der bei der Besichtigung und auch im Internet vermittelt hat, dass sich das Haus im einwandfreien Zustand befindet.
Nach Unterzeichnung des Kaufanbots hat der Verkäufer einige Mängel am Haus gemeldet, die den Wert des Hauses um ca. 15.000 € mindern. Aus diesem Grunde wurde seitens des Verkäufers ein Vertragsrücktritt angeboten. Da ich aber nach wie vor am Kauf interessiert bin, habe ich dem Käufer eine Preisminderung vorgeschlagen. Darauf will der Verkäufer aber nicht einwilligen. In der Zwischenzeit möchte der Verkäufer die Liegenschaft nicht mal mehr zu den vertraglich festgelegten Konditionen verkaufen.
Nun meine Fragen dazu:
1. Wie kann ich den Verkäufer zur Einhaltung der Vorkaufanbots bewegen?
2. Wie kann ich die Wertminderung berücksichtigen bzw. einklagen?
3. Haftet auch der Makler aufgrund der falschen Informationen?
4. Welche Chancen habe ich, falls ich den Kauf des Grundstücks vor Gericht einklagen muss? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Für Tips, Tricks, Hinweise, Ratschläge und sonstige Infos wäre ich sehr dankbar!
VIELEN DANK SCHON MAL IM VORAUS!
Nach Unterzeichnung des Kaufanbots hat der Verkäufer einige Mängel am Haus gemeldet, die den Wert des Hauses um ca. 15.000 € mindern. Aus diesem Grunde wurde seitens des Verkäufers ein Vertragsrücktritt angeboten. Da ich aber nach wie vor am Kauf interessiert bin, habe ich dem Käufer eine Preisminderung vorgeschlagen. Darauf will der Verkäufer aber nicht einwilligen. In der Zwischenzeit möchte der Verkäufer die Liegenschaft nicht mal mehr zu den vertraglich festgelegten Konditionen verkaufen.
Nun meine Fragen dazu:
1. Wie kann ich den Verkäufer zur Einhaltung der Vorkaufanbots bewegen?
2. Wie kann ich die Wertminderung berücksichtigen bzw. einklagen?
3. Haftet auch der Makler aufgrund der falschen Informationen?
4. Welche Chancen habe ich, falls ich den Kauf des Grundstücks vor Gericht einklagen muss? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Für Tips, Tricks, Hinweise, Ratschläge und sonstige Infos wäre ich sehr dankbar!
VIELEN DANK SCHON MAL IM VORAUS!