Veranstaltung-Anmelden

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daniel_walter649@hotmail.com
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Veranstaltung-Anmelden

Beitrag von daniel_walter649@hotmail.com » 12.04.2008, 19:38

Guten Tag!
Ich plane mit Freunden im Sommer eine Party zu der um die 200 Personen kommen sollen. Wir haben zwei Bands eingeladen, welche unentgeltlich für uns spielen, außerdem soll ein DJ auflegen. Getränke werden natürlich auch ausgeschenkt (gegen Geld). Das ganze findet in einer kleinen Gemeinde im Waldviertel statt, und wir nehmen mal sehr stark an, dass diese Veranstaltung anmeldepflichtig ist, da sie öffentlich zugänglich ist. Deshalb wollten wir uns erkundigen, ob es möglich wäre die Veranstaltung zu einer geschlossenen Gesellschaft (z.B. durch einen Club/Verein/Firma) zu machen, wenn jeder Besucher in einer Datenbank registriert wird, und zusätzlich einen Mitgliedsausweis bekommt? Kann man in einer geschlossenen Gesellschaft Getränke verkaufen und Bands auftreten lassen, ohne das ganze anmelden zu müssen? Muss man einen Club oder Verein bei der Gemeinde registrieren?
mfg Daniel W.



Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 14.04.2008, 13:19

Hallo Daniel!
Das mit einer Umgehung wird nicht so einfach sein, daran hat der Gesetzgeber schon gedacht:
"Öffentlich im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die
allgemein zugänglich sind. Eine Veranstaltung, die von einer
Vereinigung für ihre Mitglieder durchgeführt wird, gilt jedenfalls
auch dann als öffentlich, wenn die Mitgliedschaft nur zum Zweck
der Teilnahme an der Veranstaltung, allenfalls verbunden mit der
Leistung eines Beitrages, erworben wird." (§ 1 Abs. 2 NÖVeranstG).
Um eine Anmeldung als Veranstaltung wirst nicht herumkommen, ein Verein wird nicht viel helfen.
Weiters könnte der "Ausschank" ein Problem darstellen, da diese Tätigkeit der Gewerbordnung unterliegt. Nur wenn du beweisen kannst, dass dieses Fest eine absolut einmalige Angelegenheit ist, fällst du aus den Bestimmungen der Gewerbeordnung heraus. - Ein diesbezüglicher Erlass des BMWA , der Eintagesveranstaltungen herausgenommen hatte, wurde zurückgenommen. Hier könnte ein gemeinnütziger Verein von Vorteil sein. Dieser ist bei der BH anzumelden (Vereinsregister!)
LG!

daniel_walter649@hotmail.com
Beiträge: 2
Registriert: 12.04.2008, 19:36

Beitrag von daniel_walter649@hotmail.com » 22.04.2008, 13:58

Hallo!
Danke für die Antwort, aber ich hätte da noch eine Frage!
"Öffentlich im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die
allgemein zugänglich sind. Eine Veranstaltung, die von einer
Vereinigung für ihre Mitglieder durchgeführt wird, gilt jedenfalls
auch dann als öffentlich, wenn die Mitgliedschaft nur zum Zweck
der Teilnahme an der Veranstaltung, allenfalls verbunden mit der
Leistung eines Beitrages, erworben wird
." (§ 1 Abs. 2 NÖVeranstG).

Was wird unter Leistung eines Beitrages verstanden; ist hier der Eintritt gemeint? Weil Eintritt haben wir keinen bei unserer Party, würde uns daher § 1 Abs. 2 NÖVeranstG nicht betreffen?
Kennt jemand andere Tricks oder Möglichkeiten wie man das Fest nicht anmelden muss?? Wie kann ich es schafen nicht in die Gewerbeordnung zu fallen (Ausschank)?
mfg Daniel W.

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