Hallo ich hab mal eine Frage...
mein Vater hat sich einiges an Schulden angehäuft, diese wurden allerdings vom Finanzamt wegen Uneinbringlichkeit zum Ruhen gebracht. Ich habe nun gehört, dass die Möglichkeit bestünde, dass nach dem Tod meines Vaters meine Geschwister und ich seine Schulden abbezahlen müssen... Kann mir dazu bitte jemand etwas sagen? Lg Lightwish
Schuldenberg
RE: Schuldenberg
ACHTUNG:
Vererblich sind manche Schulden des/der ErblasserIn. Beispiele sind:
- Steuerschulden
- Sozialversicherungsbeiträge
- Privatrechtliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel Bankverbindlichkeiten
- Mietzins- und Betriebskostenrückstände
- Fällige Versicherungsprämien
- Leasingraten
Es wäre zu klären woraus sich die Schulden ihres Vaters zusammensetzen!
Gezeichnet: Schobegger Bernhard, www.detektei-schobegger.at
Vererblich sind manche Schulden des/der ErblasserIn. Beispiele sind:
- Steuerschulden
- Sozialversicherungsbeiträge
- Privatrechtliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel Bankverbindlichkeiten
- Mietzins- und Betriebskostenrückstände
- Fällige Versicherungsprämien
- Leasingraten
Es wäre zu klären woraus sich die Schulden ihres Vaters zusammensetzen!
Gezeichnet: Schobegger Bernhard, www.detektei-schobegger.at
RE: Schuldenberg
allerdings nur wenn sie das erbe annehmen. es steht ihnen frei auf das erbe zu verzichten.
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- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Schuldenberg
Wenn die Gefahr besteht, dass Sie Schulden erben, die das vorhandene Vermoegen uebersteigen, koennen Sie entweder das Erbe ausschlagen oder eine bedingte Erbserklaerung abgeben. In letzterem Fall haften Sie nur bis zur Hoehe des vorhandenen Vermoegens des Erblassers und nicht auch noch mit Ihrem eigenen Vermoegen.
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