Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat sich im Zuge einer Rechnungsprüfung folgendes Problem ergeben:
Vertrag: Im Vertrag ist eine Anzahlung von € 20.000,-- vereinbart. Weitere Teilrechnungen können nach Leistungsfortschritt gelegt werden.
Folgende Rechnungslegung ist erfolgt: 1.Teilrechnung € 20.000,-- = in Ordnung.
Die 2.Teilrechnung wurde gelegt und weist eine erbrachte Leistung von € 12.000,-- aus.
Frage: Kann die 2. Teilrechnung nicht erst dann gestellt werden, wenn Leistungen von mehr als € 20.000,-- (Anzahlungsbetrag) erbracht wurden?
konkret: 2.Teilrechnung mit erbrachter Leistung von € 26.000,--, abzüglich € 20.000,-- Anzahlung, ergibt einen Anweisungsbetrag von € 6.000,--.
Ich wäre für Ihre geschätzte Meinung dankbar - freundlich Markowitz
Anzahlung
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