Seite 1 von 1

Urheberrecht

Verfasst: 11.03.2008, 16:07
von Chrissi
Hallo,

Die Situation ist folgende: Ich schreibe seit langem Artikel für eine Zeitschrift und zwar auf freiberuflicher Basis. Ich bekomme von der Zeitschrift die gewünschten Themen vorgegeben, schreibe dann die Artikel und jeweils nach Fertigstellung einer Ausgabe schicke ich eine Rechnung über meine geleistete Arbeit (jeder Artikel wird pauschal mit einer bestimmten Fixsumme bezahlt) an den Verleger. Ich bin also KEIN Angestellter des Verlags und werde nur für die wirklich geleistete Arbeit bezahlt.
Nun ist es so, dass ich einige meiner Artikel gerne privat für eine von mir gestaltete Internetseite nutzen würde, der Verleger wird damit aber naturgemäß wenig Freude haben. Wie sieht das aber rein rechtlich aus? Darf ich meine eigenen Artikel (also nur den Text und nich den fertig layouteten Artikel) für meine Zwecke verwenden (also auf einer Internetseite verfügbar machen), oder hat mir der Verleger praktisch das Urheberrecht an meinen Artikeln mit Bezahlung der Rechnung abgekauft?
Es gibt zwischen mir und dem Verleger keine schriftliche Vereinbarung über diese Dinge, d.h. ich habe weder unterschrieben, dass ich ihm mit Bezahlung der Rechnung das Urheberrecht abtrete, noch habe ich unterschrieben nicht bei Konkurrenzunternehmen zu arbeiten bzw. überhaupt selbstständig eine Zeitschrift zu verlegen oder meine Texte anderweitig zu verwenden

Ich würde mich sehr freuen, wenn hier jemand etwas Licht in dieses juristische Dunkel bringen könnte.

PS: Bitte keine Ratschläge in Richtung "frag doch einfach den Verleger". Wenn der erfährt was ich vorhabe wird er unter Garantie nicht zustimmen, da ich aber sowieso seit längerem mit dem Gedanken spiele die Geschäftsbeziehung mit dem Verlag aufzugeben, wäre es mir ziemlich egal ob man dort noch gut auf mich zu sprechen ist oder nicht.