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Ausstellen einer Rechnung Pflicht?

Verfasst: 04.03.2008, 18:58
von Fetzo
Hallo zusammen!

bin neu hier im Forum und hab aus einem Anlassfall heraus gleich einmal folgende Frage: sind Unternehmen verpflichtet dem Kunden (Privatperson - kein Weiterverkäufer) eine Rechnung bzw. einen Kassabeleg für die verkauften Waren bzw. Dienstleistungen auszustellen?

Konkreter Fall:

Ein Schuster weigert sich beim Abholen von einem Paar reparierten Schuhen dem Kunden eine Rechnung auszustellen. Ist das rechtlich in Ordnung oder ist er verpflichtet eine Rechnung bzw. einen Zahlungsbeleg auszufolgen?

Weitere Beispiele Gastgewerbe, Lebensmitteleinzelhändler, Sportgeschäfte, Friseure, etc..., müssen diese Unternehmen ihren Kunden eine Rechnung über die verkaufte Ware bzw. Dienstleistung ausstellen?
Ich hab das Preisgesetz und das Umsatzsteuergesetz durchforstet, bin aber zu keiner wirklichen Lösung gekommen.

Bitte um Antworten!

lG

Fetzo

Verfasst: 05.03.2008, 22:42
von TheGrissly
Ich hab mal ein bisschen gegooglet und die beiden Links gefunden:
http://www.wkw.at/docextern/abtfinpol/e ... ungwko.pdf
http://help.orf.at/?story=3519

Ich hoffe das hilft dir weiter, ansonsten einfach auch mal probieren Google ;-)