Wohnrecht
Verfasst: 11.03.2004, 15:07
Ich würde Auskunft brauchen über folgenden Sachverhalt:
Vater verstorben, Haus, Grundstück vorhanden, zwei Erben, meine Schwester und ich.
Das Haus ist belastet mit einem Wohnrecht für die Lebensgefährtin, daher für uns nicht wirklich nutzbar. Wir würden ihr das wohnrecht ablösen, jedoch stellt sie Forderungen über die gesamte Haushaltsführung der letzten 10 Jahre, mit der Begründung, dass unser Vater nicht selbst erhaltungsfähig war. (Er hatte eine Pension von monatlich € 1100,--)
Das Wohnrecht wurde geschätzt mit €12.180,--(.Wir hatten ihr auch eine bessergestellte Wohnmöglichkeit angeboten.)
Ihre Forderungen belaufen sich auf mittlerweile €102.000,--, begründet mit s.o.: der Haushaltsführung, einem Kredit für das Auto, diversen Ausgaben (Lotto-Totto, Kleidung, etc.), sowie die Ablöse für das Wohnrecht.
Beim letzten Notartermin wurde die Forderung auf €51000,-- gesenkt. Unser Gegenangebot von € 17000,-- wurde natürlich abgelehnt.
Bei der letzten Schätzung des Hauses vor 11 Jahren wurde ein Wert von ATS 800000,-- [€58138,--) ermittelt, aber seither an dem Haus keine Reparaturen oder sonstiges durchgeführt.
Ihre Forderungen stellt sie , wie ihr Anwalt mehrmals betonte, aufgrund eines zu erwartenden Erbes (Testament zu Ihren Gunsten), wie unser Vater Ihr es versprochen haben soll.
Das Wohnrecht für die Lebensgefährtin kam zustande, weil wir Kinder unserem Vater dies ans Herz legten.
Vater verstorben, Haus, Grundstück vorhanden, zwei Erben, meine Schwester und ich.
Das Haus ist belastet mit einem Wohnrecht für die Lebensgefährtin, daher für uns nicht wirklich nutzbar. Wir würden ihr das wohnrecht ablösen, jedoch stellt sie Forderungen über die gesamte Haushaltsführung der letzten 10 Jahre, mit der Begründung, dass unser Vater nicht selbst erhaltungsfähig war. (Er hatte eine Pension von monatlich € 1100,--)
Das Wohnrecht wurde geschätzt mit €12.180,--(.Wir hatten ihr auch eine bessergestellte Wohnmöglichkeit angeboten.)
Ihre Forderungen belaufen sich auf mittlerweile €102.000,--, begründet mit s.o.: der Haushaltsführung, einem Kredit für das Auto, diversen Ausgaben (Lotto-Totto, Kleidung, etc.), sowie die Ablöse für das Wohnrecht.
Beim letzten Notartermin wurde die Forderung auf €51000,-- gesenkt. Unser Gegenangebot von € 17000,-- wurde natürlich abgelehnt.
Bei der letzten Schätzung des Hauses vor 11 Jahren wurde ein Wert von ATS 800000,-- [€58138,--) ermittelt, aber seither an dem Haus keine Reparaturen oder sonstiges durchgeführt.
Ihre Forderungen stellt sie , wie ihr Anwalt mehrmals betonte, aufgrund eines zu erwartenden Erbes (Testament zu Ihren Gunsten), wie unser Vater Ihr es versprochen haben soll.
Das Wohnrecht für die Lebensgefährtin kam zustande, weil wir Kinder unserem Vater dies ans Herz legten.