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Wiederstand gegen die Staatsgewalt

Verfasst: 14.11.2001, 13:45
von JUSLINE
Hallo ich habe da mal eine Frage weis jemand wie Wiederstand gegen die Staatsgewalt Behinderung einer Amtsperson bei Ausführung einer Amtshandlung bestraft werden kann?


RE: Wiederstand gegen die Staatsgewalt

Verfasst: 15.11.2001, 16:56
von JUSLINE
Widerstand gegen die Staatsgewalt ist im § 269 StGB gereglt und sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor, im Falle der schweren Nötigung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Den genauen Gesetzeswortlaut gibts im RIS unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ - dann im Feld "Paragraph" 269 eingeben und im Feld "Kurztitel" StGB.


RE: Wiederstand gegen die Staatsgewalt

Verfasst: 15.11.2001, 16:57
von JUSLINE
Widerstand gegen die Staatsgewalt ist im § 269 StGB gereglt und sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor, im Falle der schweren Nötigung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Den genauen Gesetzeswortlaut gibts im RIS unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ - dann im Feld "Paragraph" 269 eingeben und im Feld "Kurztitel" StGB.