Wiederstand gegen die Staatsgewalt

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Wiederstand gegen die Staatsgewalt

Beitrag von JUSLINE » 14.11.2001, 13:45

Hallo ich habe da mal eine Frage weis jemand wie Wiederstand gegen die Staatsgewalt Behinderung einer Amtsperson bei Ausführung einer Amtshandlung bestraft werden kann?




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RE: Wiederstand gegen die Staatsgewalt

Beitrag von JUSLINE » 15.11.2001, 16:56

Widerstand gegen die Staatsgewalt ist im § 269 StGB gereglt und sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor, im Falle der schweren Nötigung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Den genauen Gesetzeswortlaut gibts im RIS unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ - dann im Feld "Paragraph" 269 eingeben und im Feld "Kurztitel" StGB.


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RE: Wiederstand gegen die Staatsgewalt

Beitrag von JUSLINE » 15.11.2001, 16:57

Widerstand gegen die Staatsgewalt ist im § 269 StGB gereglt und sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor, im Falle der schweren Nötigung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Den genauen Gesetzeswortlaut gibts im RIS unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ - dann im Feld "Paragraph" 269 eingeben und im Feld "Kurztitel" StGB.


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