Rechtsfrage
Verfasst: 28.02.2008, 18:23
Hallo!
Mein Notebook ist vor kurzer Zeit kaputt gegangen, leider war die Garantie schon abgelaufen, also hab ich mir eine Bring In Shop vom Hersteller (Fujitsu-Siemens) gesucht. Dort angekommen wurde das Gerät zu einem Servicepartner (TAB) in Parndorf geschickt. Nach kurzer Zeit erhielt ich einen Kostenvoranschlag (auf meinen Wunsch, da ich bei einer Unwirtschaftlichen Reparatur einen neuen gekauft hätte). In diesem war der Fehler genau bezeichnet (Grafikkarte) und der Preis der Reparatur 330€. Ich willigte ein und heute bekam ich das Notebook per Nachname. Nach erstem aufdrehen der Schock, der gleiche Fehler wieder. Nun habe ich den Service angerufen und das Notebook nochmals eingeschickt. Welche Rechte habe ich nun?
Muss der Servicepartner die weiteren Reparaturen zehlen?
Was mache ich wenn der Servicepartner schreibt das eine Reparatur unwirtschaftlich ist? Kann ich meine 330€ zurückfordern, da ja die Reparaturleistung nicht eingetreten ist?
MFG
Martin
Mein Notebook ist vor kurzer Zeit kaputt gegangen, leider war die Garantie schon abgelaufen, also hab ich mir eine Bring In Shop vom Hersteller (Fujitsu-Siemens) gesucht. Dort angekommen wurde das Gerät zu einem Servicepartner (TAB) in Parndorf geschickt. Nach kurzer Zeit erhielt ich einen Kostenvoranschlag (auf meinen Wunsch, da ich bei einer Unwirtschaftlichen Reparatur einen neuen gekauft hätte). In diesem war der Fehler genau bezeichnet (Grafikkarte) und der Preis der Reparatur 330€. Ich willigte ein und heute bekam ich das Notebook per Nachname. Nach erstem aufdrehen der Schock, der gleiche Fehler wieder. Nun habe ich den Service angerufen und das Notebook nochmals eingeschickt. Welche Rechte habe ich nun?
Muss der Servicepartner die weiteren Reparaturen zehlen?
Was mache ich wenn der Servicepartner schreibt das eine Reparatur unwirtschaftlich ist? Kann ich meine 330€ zurückfordern, da ja die Reparaturleistung nicht eingetreten ist?
MFG
Martin