Firma A erstellt fuer Firma B ein Werbeprodukt, in diesem Fall ein Kinderbuch. Firma A beauftragt einen Illustrator dieses zu illustrieren.
Dass Buch ist gedruckt, nun wird Firma B darauf aufmerksam, dass eine Figur vom Illustrator von einer Vorlage uebernommen wurde, auf die der Illustrator keine Nutzungsrechte hat. Um Klagen des Unternehmens, dass die Nutzungsrechte besitzt, zu verhindern, fordert Firma B von Firma A den Neudruck des Buches. Firma A macht fuer die dafuer entstandenen Mehrkosten den Illustrator haftbar. Es hat jedoch nie ein schriftlicher Vertrag ueber den Auftrag von Firma A an den Illustrator bestanden.
Ist der Illustrator rein rechtlich gesehen haftbar zu machen?
Auftrag ohne Vertrag, trotzdem Haftung?
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Verträge entstehen nicht nur durch ein Schriftstück, sondern können auch mündlich oder konkludent abgeschlossen werden. Der Vorteil eines schriftlichen Vertrages ist der, dass der Inhalt der Vereinbarung leichter beweisbar ist.
Ein Vertrag ist hier jedenfalls entstanden. Inwieweit der Illustrator für die Nutzungsrechte verantwortlich ist kann ich nicht genau sagen, würde aber mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen.
Ein Vertrag ist hier jedenfalls entstanden. Inwieweit der Illustrator für die Nutzungsrechte verantwortlich ist kann ich nicht genau sagen, würde aber mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen.
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