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Zahlungsverzug
Verfasst: 31.01.2008, 13:47
von Mutter1
Liebes Forum,
was ist die beste Vorgangsweise, wenn ein Kunde (leider nur mündlicher Vertrag vorhanden) seit mehr als 2 Monaten nicht bezahlt?
Der Kunde hat nach etlichen Aufforderungen und Übergabe aller Unterlagen vor 3 Wochen per mail die Zahlung versprochen!!
Danke für eure Antworten
Verfasst: 10.02.2008, 11:31
von walandusl
soweit ich mich ereinnern kann:
rechnung senden
3 mal mahnen
nachfrist setzen
danach gilt es als zahlungsverzug (soweit ich mich erinnern kann), die tatsache, das der vertrag mündlich abgeschlossen wurde, macht den kaufvertrag zwar nicht ungültig, den vertrag ist vertrag, ob mündlich oder schriftlich is egal, nur die nachweisbarkeit könnte ein problem sein. da der jedoch bereits eine mail geschrieben hat, in der er sagt das er zahlt, wird er wohl auch dei absicht haben zu zahlen. Ich persöhnlich würde zumindest wenn ich vorhätte etwas garnicht zu bezahlen, mich auch nicht mehr melden, erst recht nicht schriftlich.
naja, aber das nur als vorab info, i glaub so ungefähr is es, bin sicher die fachmänner werden bald schreiben wie genau sich das verhält...
lg
Verfasst: 14.02.2008, 10:51
von Andreas Hofer4
so hart es klingt, sobald die Zahlung fällig ist, kann sie auch eingeklagt werden! Mahnung, Nachfrist setzen ist freiwillig u. üblich, aber nicht gefordert. Auch die Verjährungsfrist kann nur durch eine Klage unterbrochen werden.
LG!