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mündlicher Vertrag

Verfasst: 02.03.2004, 12:41
von JUSLINE
Hallo!

Ich habe eine Frage:

Brauche ich um die Einhaltung eines mündlichen Vertrages zu gwährleisten Zeugen?

Wenn ja wiviele?



Ich hoffe ihr könt mir weiterhelfen.

Danke

RE: mündlicher Vertrag

Verfasst: 03.04.2004, 21:30
von JUSLINE
Es gibt da keine festgelegte Anzahl. Ein mündlich abgeschlossener Vertrag gilt ja übrigens auch, wenn beim Abschluss keine Zeugen (außer den Vertragsparteien) anwesend waren. Aber beachten Sie, dass manche Rechtsgeschäfte formpflichtig sind, also zB nur schriftlich oder notariell wirksam abgeschlossen werden können. Auch gibt es zB für das mündliche Testieren Vorschriften bezüglich Heranziehung von Testamentszeugen (hier bestimmte Anzahl nötig).



mfg, Akita