Hallo alle miteinander,
ich habe folgende Frage: ich möchte an einem öffentlichen Ort Werbe-SMS versenden. Technisch funktioniert das so, dass jedes Handy im Umkreis von 30m des SMS-Versendegerätes eine SMS bekommt und der User gefragt wird, ob er Werbe-SMS erhalten möchte. Stimmt er zu, bekommt er die Werbe-SMS. Lehnt er dies ab (indem er einfach nicht auf die SMS antwortet), wird er nicht weiter belästigt.
Frage nur, da ich folgendes in einem Deutschen Forum gelesen habe:
SMS-Werbung
Durch eine Short-Message-Service-Werbung wird der Empfänger noch stärker als durch E-Mail-Werbung belästigt, da sie ihm unmittelbar aufgedrängt wird, ohne dass er die unerwünschten Nachrichten vorher aussortieren kann. SMS-Werbung ist daher ohne vorherige Einwilligung als „unzumutbare Belästigung“ unzulässig.
Ist das in Österreich nun auch nicht erlaubt, doch legal, oder würde ich mich in einer "Grauzone" bewegen!?
SMS-Werbung in der Öffentlichkeit
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- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Hallo Vickerl!
In Ö gibt es ein sehr strenges Telekommunikationsgesetz, das im Wesentlichen folgendes beinhaltet:
Anrufe, Telefaxe und elektronische Post (zB E-Mails, SMS) als Massensendung oder zu Werbezwecken bedürfen immer der vorherigen, jederzeit widerruflichen Zustimmung des Empfängers. Eine Ausnahme besteht nur für elektronische Post im aufrechten Kundenverhältnis.
Bereits das Einholen der Zustimmung per Telefon, Fax oder elektronischer Post für nachfolgende Kontakte ist unzulässig. Elektronische Post zu Werbezwecken muss (im Betreff) als solche erkennbar sein.
Die Idee mag vielleicht gut sein, allerdings illegal!
LG!
In Ö gibt es ein sehr strenges Telekommunikationsgesetz, das im Wesentlichen folgendes beinhaltet:
Anrufe, Telefaxe und elektronische Post (zB E-Mails, SMS) als Massensendung oder zu Werbezwecken bedürfen immer der vorherigen, jederzeit widerruflichen Zustimmung des Empfängers. Eine Ausnahme besteht nur für elektronische Post im aufrechten Kundenverhältnis.
Bereits das Einholen der Zustimmung per Telefon, Fax oder elektronischer Post für nachfolgende Kontakte ist unzulässig. Elektronische Post zu Werbezwecken muss (im Betreff) als solche erkennbar sein.
Die Idee mag vielleicht gut sein, allerdings illegal!
LG!
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