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Zeitversäumnis

Verfasst: 28.02.2004, 09:53
von JUSLINE
Hallo,



ich hab eine Vorladung als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung erhalten und fand darin "erklärt" wie es mit der Entschädigung aufgrund von Zeitversäumnis läuft. Leider hab ich das nicht wirklich kapiert.



Meine Frage daher: Bekommt nur derjenige eine Entschädigung aufgrund Zeitversäumnis welcher am Tag der Zeugenaussage vor Gericht arbeiten müsste oder auch derjenige welcher da beispielsweise gerade frei hat.



Vielen Dank im voraus für Eure Antworten,



Harald

RE: Zeitversäumnis

Verfasst: 03.04.2004, 21:26
von JUSLINE
> Meine Frage daher: Bekommt nur derjenige eine Entschädigung aufgrund Zeitversäumnis welcher am Tag der Zeugenaussage vor Gericht arbeiten müsste oder auch derjenige welcher da beispielsweise gerade frei hat.



Wenn Sie keinen Vermögensnachteil (sprich: keinen Verdienstentgang) haben, dann erhalten Sie nur die notwendigen Barauslagen. Ausnahme: Beamte



http://www.sachverstaendige.at/GebAG/gebag.htm



mfg, Akita