Hallo,
ich hab eine Vorladung als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung erhalten und fand darin "erklärt" wie es mit der Entschädigung aufgrund von Zeitversäumnis läuft. Leider hab ich das nicht wirklich kapiert.
Meine Frage daher: Bekommt nur derjenige eine Entschädigung aufgrund Zeitversäumnis welcher am Tag der Zeugenaussage vor Gericht arbeiten müsste oder auch derjenige welcher da beispielsweise gerade frei hat.
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten,
Harald
Zeitversäumnis
RE: Zeitversäumnis
> Meine Frage daher: Bekommt nur derjenige eine Entschädigung aufgrund Zeitversäumnis welcher am Tag der Zeugenaussage vor Gericht arbeiten müsste oder auch derjenige welcher da beispielsweise gerade frei hat.
Wenn Sie keinen Vermögensnachteil (sprich: keinen Verdienstentgang) haben, dann erhalten Sie nur die notwendigen Barauslagen. Ausnahme: Beamte
http://www.sachverstaendige.at/GebAG/gebag.htm
mfg, Akita
Wenn Sie keinen Vermögensnachteil (sprich: keinen Verdienstentgang) haben, dann erhalten Sie nur die notwendigen Barauslagen. Ausnahme: Beamte
http://www.sachverstaendige.at/GebAG/gebag.htm
mfg, Akita
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