Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
1) Kann ein niedergelassener Psychiater mit der Begründung Selbstgefährdung eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie bewirken
2) Welche rechtlichen Schritte kann man nach solch einer Einweisung unernehmen
3) Wie lange kann man gegen seinen Willen bei Verdacht auf Selbstgefährdung in der Psychiatrie festgehalten werden
Zwangseinweisung in Psychiatrie
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- Registriert: 07.09.2007, 11:52
eine solche Einweisung bedarf jedenfalls einer richterlichen Genehmigung (auch im Nachhinein). Dieser Beschluss kann selbstverständlich mittels Rekurs bekämpft werden, du wirst aber Beweise vorlegen zur Untermauerung deiner Meinung vorlegen müssen - d.h. meist einen eigenen Gutachter beauftragen.
Zuständig dafür sind die Bezirksgerichte. Dort bekommst du auch weitere Informationen.
Zuständig dafür sind die Bezirksgerichte. Dort bekommst du auch weitere Informationen.
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- Registriert: 19.11.2007, 11:02
RIS
schau die das neue Sachwalterschaftsgesetz (1.7.2007 Gültigkeit) an unter www.bka.ris2.gv.at
Dort wirst du fündig.
Achtung auf Gutachter! Viele davon sind fraglich. Einige der Figuren findest du samt Kritik unter:
http://antifeminist.an.funpic.de/phpbb2 ... d32207febc
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