Bedingungen für gültige Unterschrift

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GG2
Beiträge: 1
Registriert: 27.12.2007, 11:11

Bedingungen für gültige Unterschrift

Beitrag von GG2 » 27.12.2007, 11:19

hallo,
hab vor einigen jahren in der htl gelernt, welche bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine unterschrift und der damit unterzeichnete vertrag gültig sind. bin mir allerdings nicht mehr ganz sicher und hab auch in google nichts gefunden.
konkret geht es um folgende situation:
-> handyvertrag vor ca. 2 jahren abgeschlossen, wobei der familienname falsch geschrieben war
-> ein paar tage später den fehler bemerkt und telefonisch ausbessern lassen
-> vor ein paar wochen handyvertrag verlängert
-> fehler wieder da
ist der vertrag nun rechtlich gesehen gültig?
was wäre wenn zb statt eines kleinen fehlers ein komplett anderer familienname im vertrag stünde?
mfg GG[/list]



Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 07.01.2008, 18:15

durch einen Schreibfehler eines Namens wird die Identität des Vertragspartners wohl nciht berührt werden. D.h. es ist klar wer mit wem einen Vertrag abschließt.
Wenn jemand unter einem falschen Namen einen Vertrag abschließt, und den anderen somit über seine Identität täuscht, wird der Partner den Vertrag wohl wegen Irrtums anfechten können. Der Vertrag wird (rückwirkend) aufgelöst. Der Irreführer wird aber schadenersatzpflichtig!

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