Sachverhalt: Eine Frau F wohnt mit Ihrem Lebensgefährten L in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen und ist Eigentümerin des
Wohnhauses. Nach Ihrem Tod soll der Lebensgefährte in dem Haus wohnen bleiben dürfen (aber nur bis zu seinem Tod), d.h. er
soll kein Eigentum erwerben.
Wie ist eine solche Konstellation am Besten zu lösen?
A) Aufhebende Bedingung/AUflage für die Erben?
"Ihr seid Erben, solange L bis zu seinem Tod im Haus wohnen darf."
B) Substitut
L erbt das Haus als Vermächtnisnehmer, Nacherben sind aber schon bestimmt (z.B. die Kinder der F). Inkludiert sind daher
ein Belastungs- und Veräußerungsverbot. Gibt es überhaupt eine Subtitution bei einem Vermächtnis?
Alternative:
C) WEG (§14): Partner hat dringendes Wohnbedürfniss; erhält nur ein Wohnungsrecht aber kein Eigentumserwerb - das geht
aber anscheinend gar nicht ohne dass nicht L einen kleinen Anteil hält, oder?
Vielleicht noch steuerlich: Bei A) Steuerklasse I (z.B. bei einem Wert von 150.000 7%), bei B)/C) 34%
Vielen Dank!
Peter
Erbschaft/Wohnungseigentum/Nutzung
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 123 Gäste