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Mahnverfahren

Verfasst: 27.11.2007, 20:04
von Henge1982
Hallo,

wenn jemanden ein Gegenstand genommen wurde für den er Kaution gezahlt hat und die Kaution selbst nach Zahlungserinnerung und Mahnung noch nicht zurückgezahlt wurde. Wie sollte man in einem solchen Fall weiter vorgehen?
Muss man 3 x Mahnen vor eine gerichtlichen Mahnverfahren?
Gibt es noch andere Wege an sein Geld zu kommen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Verfasst: 30.11.2007, 20:03
von recht-auskunft.at
Kannst du das ein wenig verständlicher erklären?

Das normale Vorgehen wäre ja, Gegenstand zurück gegen Kaution. Zug um Zug, nur wie ist es bei dir abgelaufen? Gibt es einen Beleg für die Kaution und für die Rückgabe des Gegenstandes?

Verfasst: 01.12.2007, 04:05
von Henge1982
Also es gibt einen Beleg sowie Zeugen für die Zahlung der Kaution.
Es gibt auch Zeugen für die Rückgabe des Produkts aber keine Quittung oder Ähnliches.

Der Kaution wurde halt unter Druck zurückverlangt, mit dem Versprechen die Kaution am gleichen bzw. folgenden Tag zurückzuzahlen. Leider kam nichts, weder in Bar noch per Überweisung.

Verfasst: 03.12.2007, 21:41
von recht-auskunft.at
Keine Bestätigung ist schlecht. Zeugen ist immerhin schon mal besser als nichts. Schreib ihm/ihr einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung die Kaution binnen Frist von sagen wir mal 10 Tage zurück zu bezahlen. Sollte diese Frist verstreichen, such dir einen Anwalt deines Vertrauens. Ich hoffe du bist Versichert, im falle der Uneinbringlichkeit trägst du die Kosten