(4facher?) Ladendiebstahl

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JUSLINE
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(4facher?) Ladendiebstahl

Beitrag von JUSLINE » 22.02.2004, 16:42

Hi! vorerst muss ich sagen dass ich 18 Jahre alt bin.



ich bin nervlich total am ende. folgende geschichte ereignete sich vor 5 tagen. ich erzähle es so wie ich es bei der polizei angeführt habe: ich (Person A, Alter:18) traf mich mit einem freund (Person B, Alter: 20) um 10 uhr bei einem Auto-Zubehör-Geschäft (Forstinger)am Ort "U". Wir sahen uns nach Boxen um und da ich zu wenig Bargeld hatte beschloss ich den Lautsprecher im Wert von 49€ zu entwenden (stehlen). Person B wusste von dem Diebstahl. Danach beschlossen wir aufgrund der Leichtigkeit diese Boxen zu stehlen weitere Filialen nach diesen Boxen abzusuchen und zu entwenden. Wir begaben uns an den Ort "V" mit der Absicht noch ein Boxenpaar zu stehlen, jedoch konnte die ich (Person A) kein geignetes Boxenpaar finden. Person B hatte aber in dieser Filiale ein Autoradio im Wert von 199€ gestohlen, was Person A erst im Auto bemerkte. Danach begaben wir uns an den Ort "W" mit der Absicht noch ein Boxenpaar zu stehlen. Person A konnte wiederum keine geeigneten Boxen finden. Person B hingegen hatte wieder einen Verstärker im Wert von 179€ gestohlen, was ich (Person A) erst beim Verlassen der Filiale bemerkte.

Zuletzt begaben wir uns noch an den Ort oder Filiale "X" wo ich (Person ) beim Diebstahl vor Verlassen des Geschäftes erwischt wurde --> mit demselben Paar Boxen um 49€.



Wir mussten die gesamte Sache gestehn, da die Person B, keinen Ausweis hatte und deshalb sein Auto durchsucht wurde und dort die gestohlenen Gegenstände sichergestellt wurden. Bei der Person B kam hinzu dass er sogar das eingebaute Radio beim selben Geschäft gestohlen hatte als er dort (beruflich) angestellt war. Davon wusste ich aber nichts. Jedenfalls hat er alles erst ca. 2 Stunden später am Polizei Posten gestanden, nachdem die auch seine Radios beschlagnahmt wurden ->er meinte vorerst er würde die Rechnung dafür finden. Das 2te Paar Boxen dass ich bei der Filiale A gestohlen hatte, brachte ich am selben Tag noch zurück.

Die Regresskosten von 100€ für das erste Paar Boxen und Person B hat den Regress von 100€ für den Verstärker beglichen -->"tätige Reue"? = Schadenswiedergutmachung oder nicht?





Ich hab nun eine Menge Fragen:

1. Wie werde ich /kann ich Person A als 18jähriger bestraft werden?

werde ich als Gehilfe der Person B bestraft beim Diebstahl von

Radio und Verstärker?



2. Da es mein erster Diebstahl ist wie sieht es mit Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis und Strafregister aus? Kann ich eine Vorstrafe bekommen und hat es Auswirkungen auf meine Karriere (Schule/Dienstgeber) ??



3. Es sind jetzt 5Tage vergangen. Ist eine Hausdurchsuchung auf Entscheidung eines Richters wahrscheinlich/möglich?



4. Werde ich in Österreich als 18jähriger vor einem Jugendgericht als "junger Erwachsener" gestellt oder schon als volljähriger Erwachsener behandelt. Wovon hängt das ab?






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JUSLINE
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RE: (4facher?) Ladendiebstahl

Beitrag von JUSLINE » 11.03.2004, 15:17

Tja ich denke ich muss muss mir jetzt eine Prädikt ersparen, denn ich HOFFE du weißt was du für einen blödsinn gemacht hast.



Neulich habe ich in der Schule einen Berater gehabt der uns deswegen ein bischen aufgeklärt hat. Wie ich es verstanden habe, hast du einen Diebstahl begangen und das gehört zum strafrecht.(mit staatsanwalt etc.)



Tja, du bist 18 und damit für alles selbst verantwortlich.(volljährig) und natürlich wird das was du getan hast irgendwo auftauchen. Wenn du also einen Job suchst und die Fragen dich nach deinen "Zeugnis" dann scheint das dort auf, dass du einen Diebstahl begangen hast. Also ich hoffe für dich, dass die dich nach dem nicht fragen.



Aber bei bestimmten Delikten, kannst du das glück haben und nach ein paar Jahren kannst du deine Tat "löschen" oder sie wird gelöscht, das weiß ich jetzt nicht.



Bitte erkundige dich, es gibt sicher viele beratungsstellen für jugendliche und wenn die sehen, dass du sich damit wenigstens beschäftigst, dann schaut das ja schon mal besser aus. Also dass du es zumindestens bereust.



Ich wünsche dir alles gute und hoffe du hast deine Lehre daraus gezogen.




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