Laerm durch Nachbarn

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DorisMihokovic
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Laerm durch Nachbarn

Beitrag von DorisMihokovic » 11.11.2001, 14:43

Seit einigen Monaten wohnt ein neuer Miteigentuemer ober mir (ist knapp, aber doch Mehrheitseigentuemer). Da er mich moeglichst billig aus der Wohnung bekommen moechte, tut er alles nur Erdenkliche, um mir das Wohnen zu vermiesen. Eine Gespraechsbasis ist daher leider nicht vorhanden. In Moedling (wo sich das Wohnhaus befindet) gibt es eine ortspolizeiliche Laermschutzverordnung lt. der laermende Arbeiten zwischen 20 und 7 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ganztaegig bei Strafe verboten sind. Dennoch wird auch an Feiertagen gegen Mitternacht noch Waesche gewaschen. Durch das Schleudern werde ich geweckt, da dies neben Laerm auch Vibrationen verursacht. Heute Nacht wurde ich um 3.55 aus dem Schlaf gerissen, da mein Nachbar mit dem Auto in die direkt unter meinem Schlafzimmer befindliche Garage eingefahren ist. Dazu moechte ich anmerken, dass die vergangenen 40 Jahre (seit mehr als 20 Jahren lebe ich bereits in dieser Wohnung) die Garage nicht als solche benutzt wurde, da sie zu klein war. Der neue Eigentuemer hat ein neues Einfahrtstor einbauen lassen (und verlangt im Nachhinein trotz vorheriger gegenteiliger Beteuerungen), dass die uebrigen Wohnungseigentuemer dafuer anteilsmaessig aufkommen - dies nur zur weiteren Illustration). Durch diesen Umbau kann er jetzt mit einem Kleinwagen (= sein 2.Wagen) die Garage benuetzen. Haeufig kommt es Sonntags vor, dass er das Auto bewusst lautstark (Standgas) aus der Garage holt, und sofort wieder zurueckstellt. Ist dieses Vorgehen gesetzlich zulaessig? Weiters kann ich meine spaerlichen freie Tagen nicht in meiner Wohnung geniessen, da haeufig von frueh bis spaet (mit kuerzeren oder auch laengeren Unterbrechungen) abwechselnd Trompete, Klavier oder Klarinette geuebt wird. Gibt es eine Moeglichkeit, diesen Laermterror abzustellen. Es ist mir weder moeglich, Musik zu hoeren oder fernzusehen, von einem Nachmittagsschlaefchen ganz zu schweigen, da ich fast pausenlos durch Laerm beeintraechtigt werde.




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JUSLINE
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RE: Laerm durch Nachbarn

Beitrag von JUSLINE » 11.11.2001, 18:03

Die ortspolizeiliche VO gilt auch für Mehrheitseigentümer. Wie alle solche VO wird ihre Einhaltung durch die Bezirkshauptmannschaft (konkret Gendarmerie) und im Wirkungsbereich von Bundespolizeidirektionen durch diese überwacht. In der Praxis wird freilich oft nur dann abgestraft, wenn eine Anzeige vorliegt. Betreffend das Garagentor könnten Sie sich erkundigen, ob dafür eine Baubewilligung erteilt wurde und ob nach den Bauvorschriften die Nutzung dieses Raumes als Autoabstellplatz überhaupt legal ist. Zusätzlich sollten Sie überprüfen lassen ob für den Antrag bei der Baubehörde nicht die Unterschriften aller Miteigentümer (ich nehme jetzt mal an, dass Sie Miteigentümerin sind) erforderlich gewesen wären. Korrespondierend dazu müßte auch durch Nachfrage beim Bezirksgericht geklärt werden, ob für die bauliche Veränderung nicht die Zustimmung aller Miteigntümer erforderlich ist und wenn ja ob diese vorliegt. Der Lärm gilt als Immission, also Einwirkung, die - wenn sie über das orts- und zeitbezogen übliche Maß hinausgeht - auch zivilrechtlich abgewehrt werden kann. Wenn all das nichts hilft bliebe schließlich nur mehr die Teilungsklage.




DorisMihokovic
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RE: Laerm durch Nachbarn

Beitrag von DorisMihokovic » 11.11.2001, 19:05

Herzlichen Dank fuer die prompte Antwort. Leider hat sich der oertliche Gendarmerieposten fuer nicht zustaendig erklaert und mich an die Stadtgemeinde verweisen. Die Gendarmerie wird nur bei Laerm zwischen 22 und 6 Uhr taetig. Kurzfristige, aber dennoch stoerende Laermeinwirkungen, die bewirken, dass ich aus dem Schlaf gerissen werde, werden vermutlich ueberhaupt nicht verfolgt. Der Austausch des alten Garagenholztors gegen ein "schlankeres" Kunststofffalttor mit Elektorantrieb ist meines Wissens nicht genehmigungspflichtig.

Den Hinweis auf eine moegliche Teilungsklage verstehe ich ehrlich gesagt nicht, da Wohnungseigentum gegeben ist. Leider sind die Laermprobleme nicht die einzigen. Fuer den Ausschluss aus der Wohnungseigentuemergemeinschaft - fuerchte ich - reichen die einzelnen Punkte nicht aus. 2 Gerichtsverfahren sind schon anhaengig. Eine rasche Besserung - zumindest hinsichtlich der Laermbelaestigungen -waere mir zur Wiedererlangung eines Minimums an Wohnqualitaet ein wichtiges Anliegen.

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