volljährig und unterhalt?!

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JUSLINE
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volljährig und unterhalt?!

Beitrag von JUSLINE » 20.02.2004, 20:37

also mein problem ist folgendes: ich bin 27 jahre, mir fehlem zum abschluß meines studiums noch 2 prüfungen-vor. bin ich im april fertig. ich bekomme von meiner mutter 220 €/monat und mir wird auch noch eine kleine wohnung /18m³ von 180€ bezahlt. strom und heizung muss ich selber zahlen (220-50=170); dazu kommt noch, dass ich mich selbt versichern muß (170-73=97) und auch noch telefongeb. von HÖCHSTENS 25€/mon habe (97-25=72);

nun muss ich aber auch noch mein konto abdecken, das ziemlich im minus ist; auch kommt dazu, dass ich spezielle lebensmittel brauch und medikamente , dh, mir bleiben zum leben im mom ca. 32€! jetzt will meine mutter, dass ich wieder nach hause ziehe, doch erstens will ich das nicht und zweitens bin ich dann viel zu weit weg von meiner gewohnten umgebung!

meine mutter ist einzelhandelkauffrau, mein vater vertragsbedienster am gericht, ich habe noch eine 19-jährige schwester, die zu hause lebt! jetzt meine fragen:

1) können sie mich "zwingen", wieder nach hause zu ziehen bzw. die wohnung zu kündigen?

2) sind 220€ und das bezahlen der wohnung angemessen (ich schätze, sie haben zusammen so um die 2000€)?

3) ich suche schon verzweifelt nebenjobs, aber ich finde einfach keinen, wohin kann ich mich wenden?



ich bitte mir ehrlichen rat und nicht solche floskeln wie "halte durch, es sind eh nur noch 1-2 mon!"-ich kann es nicht hören, selbst wenn es stimmen sollte!

mfg sahra




DorisMihokovic
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RE: volljährig und unterhalt?!

Beitrag von DorisMihokovic » 21.02.2004, 09:34

Ihre Eltern sind bis zu Ihrer Selbsterhaltungsfaehigkeit zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Sie koennen Ihnen den Unterhalt auch in Naturalien leisten (Kost und Logis im Elternhaus), sofern die Entfernung zum Studienort nicht zu gross ist.



Da Sie in der kurzen Zeit bis zum Studienabschluss keine Neuregelung des Unterhalts durchsetzen koennen, ist es m. E. zwecklos zu ueberpruefen, ob Sie ueber den geleisteten Anspruch hinaus noch hoehere Ansprueche (gehabt) haetten. Auch geht aus Ihrer Frage nicht hervor, wieviel die Miete Ihrer Wohnung ausmacht, und wer Sie bezahlt (Vater oder Mutter). Leistet nur Ihre Mutter einen Beitrag zu Ihrem Unterhalt oder auch Ihr Vater (wenn ja, in welcher Hoehe?). Wie hoch ist das Einkommen Ihrer Eltern konkret?



Da Sie kurzfristig Unterstuetzung benoetigen, wenden Sie sich am besten an das Sozialreferat der Hochschuelerschaft Ihrer Hochschule. Moeglicherweise koennen Sie neben Beratung auch einen Beitrag aus dem Haertefonds bekommen.

Weiters sollten Sie mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen. Moeglicherweise erhoeht man Ihren Kreditrahmen im Hinblick auf den baldigen Studienabschluss oder man stundet Ihnen zumindest die bisherigen Schulden.



Ueber die Hochschuelerschaft koennen Sie ev. auch einen Job finden. Es gibt immer zahlreiche Angebote, die an der Uni ausgehaengt bzw. im Internet angekuendigt werden.

Ausserdem sollten Sie bereits jetzt einen Job fuer die Zeit nach dem Studienabschluss zu suchen beginnen.



Falls die OEH Ihnen nicht weiterhelfen kann, bleibt noch der Gang aufs Sozialamt, wo Sie eine Geldaushilfe beantragen koennen. Diese muss entweder von den Unterhaltsverpflichteten oder von Ihnen, sobald Sie ueber ein eigenes Einkommen verfuegen, zurueckbezahlt werden.

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