Hallo!
In den Supermärkten, wie zum Beispiel beim Zielpunkt oder Spar, fragen die KassierInnen öfters, ob sie einen Blick in den Rucksack werfen dürfen...
Und ich hab mich gefragt, ob das überhaupt erlaubt ist...?
Ich meine, wenn ich Sachen drin habe, die ich zum Beispiel nicht unbedingt jedem zeigen möchte, oder so..
Weiß das jemand? Ist das gesetzlich erlaubt oder nicht?
Danke im Vorraus..
"Rucksack - Kontrolle" im Supermarkt
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- Registriert: 25.10.2007, 17:57
Es handelt sich hier eindeutig um einen Eingriff in die Privatsphäre.
Grundsätzlich dürfte ein Supermarkt eine Taschenkontrolle durchführen. Dies müßte jedoch mit dem Betroffenen ausdrücklich vereinbart werden. Das bloße anbringen eines Schildes wie etwa 'Zeigen Sie Ihre Tasche unaufgefordert an der Kassa' etc. ist nicht ausreichend. Es besteht daher keinerlei Verpflichtung Taschenkontrollen durchführen zu lassen.
Gene
Grundsätzlich dürfte ein Supermarkt eine Taschenkontrolle durchführen. Dies müßte jedoch mit dem Betroffenen ausdrücklich vereinbart werden. Das bloße anbringen eines Schildes wie etwa 'Zeigen Sie Ihre Tasche unaufgefordert an der Kassa' etc. ist nicht ausreichend. Es besteht daher keinerlei Verpflichtung Taschenkontrollen durchführen zu lassen.
Gene
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