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mündlicher kaufvertrag

Verfasst: 19.02.2004, 13:05
von JUSLINE
hi,

ich habe vor 7 Monate mein pkw an einen bekannten verkauft, einen schriftlichen kaufvertrag haben wir dummerweise nicht abgeschlossen. der käufer(ist auch ein autohändler) hat versprochen, das auto noch am nächsten tag umzumelden und die kennzeichen zurückzubringen, das hat er aber anscheinend nicht getan und das auto mit den kennzeichen weiterverkauft. vor 3 wochen habe ich einen bescheid bekommen - ich muß die kennzeichentafeln abliefern, kann ich aber nicht, weil ich weder das auto noch die kennzeichentafeln seit dem verkauf gesehen habe.

Der größte Blödsinn meinerseits ist, dass ich keinen kaufvertrag habe.

für die beamten im verkehrsamt ist das immer noch mein auto.

was kann ich jetzt unternehmen, damit ich endlich das auto abmelde, schließlich bin ich nicht mehr der besitzer dieses pkw auch wenn der zulassungsschein immer noch auf meinen namen lautet.

hat jemand einen guten rat?

für das blinde vertrauen und die eigene dummheit muß ich bezahlen(strafe usw) aber es muß doch einen ausweg aus der situation geben, es könnte nicht sein, dass ich ewig besitzer eines pkw bleibe, von dem ich nichts weiß.

Den autohändler klagen wäre vielleicht auch nicht sehr sinnvoll (angesichts der Gerichtskosten)






RE: mündlicher kaufvertrag

Verfasst: 21.02.2004, 17:15
von DorisMihokovic
Haben Sie den Wagen bei der Versicherung abgemeldet?

RE: mündlicher kaufvertrag

Verfasst: 23.02.2004, 13:24
von JUSLINE
abgemeldet nicht, das geht ohne kennzeichentafeln nicht. die versicherung habe ich allerdings storniert, damit ich nicht weiter zahle, und das problem jetzt ist, dass ich die kennzeichen abgeben soll. Alles, was ich derzeit anstrebe,ist die Abmeldung dieses autos, wie kann ich beweisen, dass ich schon längst nicht mehr der besitzer bin?

Danke für die Antwort

mfg philip