Fruchtgenussrecht
Verfasst: 19.02.2004, 12:20
Meine Schwester, mein Vater und ich haben von unserer Mutter ein Haus zu je 1/3 geerbt. Aufgrund eines Schenkungsvertrags hat unser Vater aber das alleinige Fruchtgenussrecht auf Lebenszeit. Sind alle anfallenden Kosten (Erhaltungskosten, Reparaturen, Gemeindeabgaben) von uns zu je 1/3 zu tragen oder gibt es aufgrund des Fruchtgenussrechts eine andere Rechtslage ?