Meine Schwester, mein Vater und ich haben von unserer Mutter ein Haus zu je 1/3 geerbt. Aufgrund eines Schenkungsvertrags hat unser Vater aber das alleinige Fruchtgenussrecht auf Lebenszeit. Sind alle anfallenden Kosten (Erhaltungskosten, Reparaturen, Gemeindeabgaben) von uns zu je 1/3 zu tragen oder gibt es aufgrund des Fruchtgenussrechts eine andere Rechtslage ?
Fruchtgenussrecht
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