Bestandsvertrag
Verfasst: 17.10.2007, 15:47
Hallo.
Ich bin gerade in einer Dikussion mit einem meiner Professoren (Privatrecht) über den Untergang eines Gartens und hoffe auf Hilfe.
Die Frage:
Weil K. einen passenden Ort für ihre Tai Chi Übungen benötigt, mietet sie von L. einen Garten an. Kurz nach Übergabe wir der Garten durch ein "Jahrhunderthochwasser" unbrauchbar. Wie ist die Rechtslage?
Richtige Antwort:
Während der Unbrauchbarkeit des Gartes ist K. auch von der Zahlung der Miete befreit.
Meine Antwort:
Da der Garten unbrauchbar geworden ist, gilt der Vertrag als beendet.
Meine Überlegungen sind:
Unbrauchbarkeit aufgrund eines Elementarereignisses (Naturkatastrophe)
--> Zinszahlungen und Wiederherstellungspflicht entfallen.
Da keine Wiederherstellungspflicht ist die Sache gänzlich Untergegangen daher eine Automatische Auflösung des Bestandsvertrages!
Er meint ein Grundstück kann nicht gänzlich Untergehen ausser es Explodiert aufgrund eines Vulkans oder so.
Mein Gedankengang... Ein Jahrhunderthochwasser kann die Natur soweit zerstören dass sie irreperabel ist... dh erst nach dem Ablauf von Hunderten Jahren sich regeneriert hat und daher wieder als Garten genutzt werden kann.
Von diesem Punkt und dieser Prüfung hängt sehr viel ab, also bin ich Dankbar für jeglichen Input!
Vielen lieben Dank.
Ich bin gerade in einer Dikussion mit einem meiner Professoren (Privatrecht) über den Untergang eines Gartens und hoffe auf Hilfe.
Die Frage:
Weil K. einen passenden Ort für ihre Tai Chi Übungen benötigt, mietet sie von L. einen Garten an. Kurz nach Übergabe wir der Garten durch ein "Jahrhunderthochwasser" unbrauchbar. Wie ist die Rechtslage?
Richtige Antwort:
Während der Unbrauchbarkeit des Gartes ist K. auch von der Zahlung der Miete befreit.
Meine Antwort:
Da der Garten unbrauchbar geworden ist, gilt der Vertrag als beendet.
Meine Überlegungen sind:
Unbrauchbarkeit aufgrund eines Elementarereignisses (Naturkatastrophe)
--> Zinszahlungen und Wiederherstellungspflicht entfallen.
Da keine Wiederherstellungspflicht ist die Sache gänzlich Untergegangen daher eine Automatische Auflösung des Bestandsvertrages!
Er meint ein Grundstück kann nicht gänzlich Untergehen ausser es Explodiert aufgrund eines Vulkans oder so.
Mein Gedankengang... Ein Jahrhunderthochwasser kann die Natur soweit zerstören dass sie irreperabel ist... dh erst nach dem Ablauf von Hunderten Jahren sich regeneriert hat und daher wieder als Garten genutzt werden kann.
Von diesem Punkt und dieser Prüfung hängt sehr viel ab, also bin ich Dankbar für jeglichen Input!
Vielen lieben Dank.