hallo zusammen,
eine sich gestern zugetragene situation stimmte mich doch recht nachdenklich und daher wollte ich den werten rat einholen.
mein vater, zu welchem ich so gut wie nie kontakt hatte ausser ein paar kläglich gescheiterten versuchen meinerseits in meiner jugend ist vor eineinhalb monaten verstorben. meine grossmutter sah eine zeitungsannonce über seinen tod und informierte mich daraufhin. da er zu lebzeiten wenig interesse an mir zeigte überlegte ich, ob es denn gut sei, wenn ich mich nun nach seinem tode erkundigen solle, woran er verstorben sei bzw. wie es ihm erging. spannend fand ich eher die sache, mit einer halbschwester die ich niemals in meinem leben gesehen habe, bzw. seine zweite frau zu kontaktieren. verständigung erhielt ich bis dato keine. daher machte ich mich selbst auf den weg zum jeweiligen standesamt der gemeinde, in dessen krankenhaus er gestorben ist.
die ausstellung der sterbeurkunde stellte sich nicht als problem heraus, allerdings ging ich zum krankenhaus und wollte mit dem zuständigen arzt bzw. schwester reden oder nach kontaktdaten seiner zweiten ehefrau respektive halbschwester fragen.
auf der station angekommen erfuhr ich dann, nachdem sich die schwester über meine person informierte, dass es dem krankenhaus untersagt sei, jegliche informationen zitiere "im nachhinein" geben zu können. mich störte dabei nicht, dass dies vorgaben zum schutz der patienten seien, nein mich störte die art und weise dies mitzuteilen. daher wollte ich mich ein wenig genauer informieren, wie und unter welchen umständen eine informationsweitergabe dennoch möglich sei bzw. wwarum ist es so, dass auch seinem leiblichen sohn keine information gegeben werden darf?
ich dachte zuerst, dass ich es wohl eher so beruhen lassen werde aber dennoch ärgerte mich ein wenig die sehr unprofessionelle art der krankenschwester.
mfg
noodles
informationsrecht vs. schweigepflicht verstorb. angehöriger
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- Registriert: 25.09.2007, 07:17
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