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studium

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2004, 19:18

ab herbst 04 möchte ich mit meinem studium an der medizinischen privatuni in salzburg beginnen.

da ich mit meiner freundin in einer wohnung lebe, zahlt mir mein vater alimente (meine eltern sind geschieden).

gilt die "alimentenregelun" auch wenn ich studiere (20% vom gehalt, wenn mein vater ein 2. kind hat) oder tritt eine andere regelung in kraft? die 20% werden vom nettogehalt berechnet, oder`?

wieviel muss mir mein vater ca. zahlen, wenn er ca 5.000€ monatl. verdient...

und muss er mir (noch extra?) etwas von den studiumsgebühren bezahlen, die immerhin 8.000€ jährlich ausmachen... denn ohne seine hilfe könnte ich diese universität nicht besuchen auch wenn ich die matura mit "ausgezeichnetem erfolg" abgeschlossen habe.




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nachtrag

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2004, 19:49

bekommt dann mein vater die familienbeihilfe?

danke, für eine antwort!


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RE: studium

Beitrag von JUSLINE » 10.02.2004, 12:41

> gilt die "alimentenregelun" auch wenn ich studiere (20% vom gehalt, wenn mein vater ein 2. kind hat) oder tritt eine andere regelung in kraft? die 20% werden vom nettogehalt berechnet, oder`?



Ja, solange ein Studium entsprechend ernstlich und zielstrebig betrieben wird, wird Dein Vater wohl in Deinem Fall weiterhin Alimente bezahlen (und auch müssen). Allerdings ist auch die Mutter zu Geldunterhaltsleistungen verpflichtet, wenn Du nicht zu Hause lebst. Der Elternteil, der überwiegend für den Unterhalt aufkommt, kann den Familienbeihilfenbezug beantragen (auch rückwirkend).



Das mit den Prozenten stimmt schon, grundsätzlich. Der Prozentualbetrag wird vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet (inkl. aliquot dazugerechneter Sonderzahlungen). Das Zweifache bis Zweieinhalbfache des sogenannten "Durchschnittsbedarfs/Regelbedarfs" gilt als "Luxusgrenze", d.h. darüber gibt es in der Regel keine Unterhaltsleistung des Unterhaltspflichtigen.



Ein zusätzlich zu berücksichtigender Sonderbedarf liegt bei diesen Studiengebühren mE nicht vor, da es öffentliche Universitäten in Österreich gibt, an denen Humanmedizin ohne hohe Studiengebühren (nur mit diesem Semesterbeitrag) eingehoben wird, und es deshalb in Ö nicht notwendig ist, an einer Privatuniversität Medizin zu studieren.



Mit den Feinheiten, wie sich jetzt die Unterhaltsbeträge - unter Berücksichtigung des Familienbeihilfenbezuges - auf die Elternteile "im Streitfall" aufteilen würden, bin ich im Augenblick nicht so vertraut - das lässt sich nachlesen.



Doch sind in Deinem Fall noch ein paar Umstände (mindestens diese!) zu berücksichtigen, wenn es darum ginge, dass Du von Deinem Vater (vielleicht zu seiner Überraschung, wenn er damit nicht gerechnet hatte) nun eine Alimentationserhöhung im Rahmen der Luxusgrenze einforderst, und deshalb würde ich Dir raten, die Studienpläne ausführlich in der Familie zu besprechen, mit allen sich daraus möglicherweise ergebenden finanziellen Konsequenzen (für alle Teile), und im Falle der Nichteinigung eine ausführlich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, und sodann zu versuchen, eine alle einigermaßen befriedigenden Vergleichsvereinbarung auszuhandeln.



- Denn wenn Du über 18 Jahre alt bist, sind Alimentationsansprüch im sogenannten "streitigen Rechtsweg" geltend zu machen, was auch bedeutet, dass Klage und Rechtsmittel gebührenpflichtig sind bzw. der unterliegende Teil den eigenen und den Anwalt der "Gegenseite" sowie die sonstigen Prozesskosten (Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten) zu bezahlen hat.



- Dein Vater könnte eventuell Familienbeihilfe, die von Deiner Mutter bezogen wurde, - wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind - nachträglich von Dir zurückfordern. Ich habe von einem solchen Fall gelesen - dass dies geschehen ist (weiß nicht, wie die Sache letzten Endes in den oberen Instanzen ausgegangen ist, würde aber an Deiner Stelle vorsichtig sein)



-Zu bedenken wäre auch, wie hoch die finanzielle Leistungsfähigkeit Deines Vaters tatsächlich ist. Diese könnte beeinträchtigt sein durch Kreditverpflichtungen und weitere Sorgepflichten (Ehefrau), Gefährdung der beruflichen Position uäm. sodass es ihm de facto "weh tut", wenn er die Kosten der Privat-Uni - wenn auch nur zum Teil - tragen würden müssen.



- Andererseits fällt vielleicht auch ins Gewicht, dass die Studiendauer an dieser Privatuni nur 5 Jahre beträgt. Wenn hier dann auch noch eine sehr niedrige Drop-Out Quote berücksichtigt zu werden braucht, dann wären in der praktischen Berechnung die Gesamtkosten eines solchen Studiums den Kosten eines Studiums an einer "normalen" Universität gegenüberzustellen - mit hoher Drop-Out-Quote, 2-3 Jahre längeren Durchschnittsstudienzeiten, und damit entsprechend höheren Gesamtrisken und -kosten eines Studiums. In der Gesamtrechnung kommt es sich vielleicht auf dasselbe heraus, sodass das ein Argument gegenüber dem Vater FÜR die Privatuni sein könnte (ich hoffe, der Abschluss gilt genauso wie der "öffentliche"?



Alles Gute,



Akita







> wieviel muss mir mein vater ca. zahlen, wenn er ca 5.000€ monatl. verdient...

> und muss er mir (noch extra?) etwas von den studiumsgebühren bezahlen, die immerhin 8.000€ jährlich ausmachen... denn ohne seine hilfe könnte ich diese universität nicht besuchen auch wenn ich die matura mit "ausgezeichnetem erfolg" abgeschlossen habe.

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..........



§ 140 ABGB (1) lautet: " Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen. "


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