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Außergerichtlicher Vergleich???
Verfasst: 20.09.2007, 10:49
von jeany2

Hallo, kennt sich jemand aus, ob ein außergerichtlicher Unterhaltsvergleich einen bereits bestehenden gerichtlichen (rechtskräftigen) Unterhaltsvergleich hemmt oder aufhebt?
Sachlage:
1) UH-Schuldner ist im Konkurs, bezieht aber Arbeitslose in Höhe von EUR 40,14 täglich...wieviel bekommt er davon vom MV ausbezahlt?
2) UH-Schuldner bietet außergerichtlich EUR 350,- an, bis zur Verbesserung seiner finanziellen Situation...???
...ist das schon ein außergerichtlicher Vergleich?
3) gerichtlicher UH-Vergleich EUR 595,92, da seit 3 Monaten nichts bezahlt wurde, was ist mit den Rückständen bei Annahme des Vorschlages von EUR 350,- ??

Unterhalt
Verfasst: 21.09.2007, 09:51
von Gene
Bei Kindesunterhalt ist ein aussergerichtlicher Vergleich OHNE pflegschaftsgerichtliche Genehmigung nicht möglich.
Auch hebt (oder hemmt) so ein außerger. Vergleich auch keinen rechtskräftigen Kindes-Unterhaltsbeschluss auf.
Re: Unterhalt
Verfasst: 21.09.2007, 10:29
von jeany2
Gene hat geschrieben:Bei Kindesunterhalt ist ein aussergerichtlicher Vergleich OHNE pflegschaftsgerichtliche Genehmigung nicht möglich.
Auch hebt (oder hemmt) so ein außerger. Vergleich auch keinen rechtskräftigen Kindes-Unterhaltsbeschluss auf.
Es handelt sich hierbei um einen Anspruch auf Scheidungsunterhalt (EXgattin), der per gerichtlichem Vergleich in Höhe von EUR 595,92 im Jahr 2000 geschloßen wurde......
