Hallo Brini,
> ich gehe momentan auf die abendschule im letzten semester, leider ist mir die familienbeihilfe weggefallen, vollzeit arbeiten ist mir nicht möglich, weil ich sonst zu wenig zeit zum lernen habe, durch die teilzeitbeschäftigung erhalte ich zu wenig geld um mir wohnung, etc. zu finanzieren.
Warum ist Dir die Familienbeihilfe weggefallen? Wenn es wegen Erreichung der Volljährigkeit war, dann kannst Du eine Weitergewährung der Familienbeihilfe beantragen (mit Schulbesuchsbestätigung) bzw. Deine Eltern können es, falls diese bisher für Dich die Familienbeihilfe bezogen haben.
Die Familienbeihilfe kann fünf Jahre rückwirkend beantragt werden!
Wenn es wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze war, dann müsstest Du ja vielleicht bereits bezogene Familienbeihilfen zurückzahlen (?)
Aber auch hier lohnt es sich, eine weitere Beratung einzuholen.
Unter den nachstehenden Links findest Du Infos sowie weitere Telefonnummern (Arbeiterkammer OÖ, aber die verweisen sicherlich gerne auf Stellen in anderen Bundesländern).
Es könnte auch sein, dass beim Wegfall der Familienbeihilfe wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht berücksichtigt wurde, dass Du Werbungskosten und Außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen kannst, und diese von der Zuverdienstgrenze "abgezogen werden müssen" - hast Du Deine Arbeitnehmerveranlagung 2002 schon gemacht? Danach könnte Dir eine etwaig bereits wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze weggefallene Familienbehilfe wieder zustehen.
Weitere, genauere Auskünfte erteilt das Finanzamt, auch telefonisch.
Notfalls kannst Du ja hier weitere Fragen stellen.
mfg, Akita
ich bin 19 jahre alt und eine bekannte hat mir gesagt, meine eltern sind so lange unterhaltspflichtig bis ich selbsterhaltungsfähig bin. was das genau heißt wußte sie dann aber auch nicht. jetzt meine frage: müssen mir meine eltern unterhalt zahlen? wenn ja wieviel? (prozentuell von ihrem gehalt gesehen)
>
> danke schön für jede hilfe!
Bildungsförderung AK OÖ
http://www.arbeiterkammer.com/plugin/te ... =in&CKom=0
Familienbeihilfe AK OÖ
http://www.arbeiterkammer.com/plugin/te ... =in&CKom=0
Familienbeihilfe für großjährige Kinder in Ausbildung
Nach einem Verwaltungsgerichtshof-Urteil vom 3.7.2003 steht für Kinder zwischen dem 18. und dem 26. Lebensjahr Familienbeihilfe zu, wenn sie sich noch in Berufsausbildung befinden (Grundlage ist § 2 FLAG).
Als Berufsausbildung sind jedoch nicht nur öffentlich rechtliche Ausbildungen zu verstehen, sondern "alle Arten schulischer und kursmäßiger Ausbildungen, die ernstlich und zielstrebig auf das künftige Berufsleben abzielen" (z.B. Tontechnikerausbildung an Privatschule).
http://www.arbeiterkammer.com/plugin/te ... =-1&CKom=0